Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel für Küchengeräte, Notebooks und andere Elektronik bezahlt. Die EU-Kommission verhängte gegen den Computer-Anbieter Asus, den Elektroriesen Philips sowie die Unterhaltungselektronik-Marken Denon, Marantz und Pioneer am Dienstag eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von insgesamt 111 Mio. Euro.
Die Unternehmen hätten Online-Einzelhändlern illegalerweise Fest-oder Mindestpreise für den Weiterverkauf ihrer Produkte aufgezwungen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Das Vorgehen dürfte aber auch die Preise im Markt allgemein hochgetrieben haben.
Die Wettbewerbshüter hatten im vergangenen Jahr die Ermittlungen offiziell eingeleitet. Unter anderem führten sie unangekündigte Razzien auf Firmengeländen durch. Wegen der Kooperation der Unternehmen seien nun aber sämtliche Strafen reduziert worden, hieß es. Die größte Einzelstrafe trifft Asus mit rund 64 Mio. Euro. Philips muss knapp 30 Mio. Euro zahlen, Pioneer etwa 10 Mio. und Denon & Marantz an die 8 Mio. Euro.
Onlinehandel erschwert
Die Brüsseler Wettbewerbshüter sahen es als erwiesen an, dass die Unternehmen es Online-Einzelhändlern erschwerten, eigenständig die Preise für gängige Elektronikprodukte wie etwa Hi-Fi-Technik sowie Küchengeräte festzulegen. Wenn sich die Händler widersetzten, sahen sie sich mit Drohungen oder Belieferungsstopps konfrontiert.
Viele Online-Einzelhändler setzen Algorithmen ein, durch die ihre Preise in Echtzeit automatisch an die Preise der Konkurrenz angepasst werden. Daher hätten die Manipulationen weitreichende Konsequenzen gehabt, betonte die Kommission.
"Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. Euro erreicht", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufe jetzt auch über das Internet ein. "Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt."
Verbraucher können klagen
Geschädigte Verbraucher und Unternehmen könnten nun vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen, erklärte die EU-Kommission weiter. Ihnen kann trotz der Geldbuße der EU-Kommission gegen die Firmen Schadenersatz zugesprochen werden - die bereits verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet.
In Deutschland führten demnach die Wettbewerbsverzerrungen durch Asus, Denon & Marantz sowie Pioneer zu höheren Preisen. Philips manipulierte die Preise laut Kommission ausschließlich in Frankreich.