Bei Gleitzeit-Vereinbarungen werden Arbeitnehmer so wie bisher Anspruch auf Zuschläge für angeordnete Überstunden haben - das haben Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer heute bekräftigt, nachdem IV-Chef Georg Kapsch und der designierte Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) zuvor von einem Wegfall der Zuschläge gesprochen und damit für Aufregung gesorgt hatten.

In der ORF-Sendung "Im Zentrum" hatten die Arbeitgebervertreter erklärt, dass im Fall von Gleitzeitvereinbarungen Arbeitnehmer ihre Zuschläge für die 11. und 12. Arbeitsstunde künftig verlieren würden.

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Heute sah sich die IV allerdings zu der "Klarstellung" veranlasst, dass sich am geltenden Gleitzeitregime durch die Änderung des Arbeitszeitgesetzes nichts ändern werde - auch künftig würden für angeordnete Überstunden Zuschläge zu bezahlen sein, erklärte die IV in einer Aussendung: "Das, was heute schon für die 9. und 10. Stunde gilt, gilt künftig erweitert bis zur 12. Stunde." IV-Präsident Kapsch kündigte an, das Thema erneut zu analysieren. Wenn die Zuschläge durch die Gesetzesänderung tatsächlich wegfallen würden, "dann wollen wir das nicht und werden mit der Bundesregierung reden", sagte Kapsch am Rande einer Pressekonferenz in Wien.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) betonte am Montag, dass bei angeordneten Überstunden die Zuschläge auch bei Gleitzeit erhalten blieben. "Bei einer elften und zwölften Stunde, falls die vom Vorgesetzten angeordnet wurden, bleiben die Zuschläge erhalten."

Auch die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass auch derzeit schon Überstundenzuschläge anfallen würden, wenn auf Anweisung des Arbeitgebers mehr als acht Stunden gearbeitet wird. "Daran ändert sich auch nichts, wenn in Zukunft statt höchstens zehn bis zu 12 Stunden am Tag gearbeitet werden kann", sagte Rolf Gleißner, stellvertretender Abteilungsleiter für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. "Da es hier um angeordnete, nicht um selbstbestimmte Arbeitszeit geht, liegt eine Überstunde mit Zuschlag vor", sagte Gleißner am Montag zur APA.

"Vertrauenssache"

Es könne aber durchaus sein, dass bestehende Gleitzeitvereinbarungen neu verhandelt werden müssen, sagte Gleißner. "Es gibt ja genug Betriebsvereinbarungen, die sagen: 'Bei uns ist die Grenze bei zehn Stunden' - dann gilt natürlich die Betriebsvereinbarung, dann gelten zehn Stunden. Wenn die Betriebsvereinbarung oder der Kollektivvertrag Besseres vorsehen, dann gelten natürlich die." Daran ändere auch die Gesetzesänderung nichts. Auch an den bisher geltenden gesetzlichen Ruhezeiten werde sich nichts ändern.

Ob ein Arbeitgeber länger arbeitet, weil er es selbst will, oder weil die Überstunden angeordnet wurden, wird aber auch künftig eine Frage der Beweisbarkeit bleiben. "Gleitzeit ist bis zu einem gewissen Grad eine Vertrauenssache", sagte Gleißner.

An diesem Punkt haken auch die Arbeitnehmervertreter mit ihren Argumenten ein. "Man ordnet Überstunden nicht so ausdrücklich an", sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, am Montag zur APA. Daher würden geleistete Überstunden oft als Gleitzeit verbucht. "Man tut sich die Geschichte wegen der Beweislast nicht an, man tut sich die Geschichte nicht an, weil man gegenüber dem Arbeitgeber im aufrechten Dienstverhältnis solche Ansprüche, die nicht ganz 100-prozentig hieb- und stichfest und klar sind, nicht geltend macht." Deshalb würden die 11. und 12. Stunde künftig nicht als Überstunde bezahlt werden - bisher wären diese Stunden automatisch Überstunden gewesen.

"Nachteile verstärken sich"

Silvia Hruska-Frank, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialpolitik in der AK Wien, räumte ein, dass Gleitzeitregelungen auch Vorteile für die Arbeitnehmer hätten. "Die Gleitzeit ist sehr beliebt. Belegschaften, wo das einmal eingeführt ist, die wollen das auch nicht mehr hergeben." Aber dass angeordnete Überstunden auch als solche deklariert und dafür Zuschläge bezahlt werden, "das wird in der Praxis nicht gemacht", sagte Hruska-Frank zur APA. "Arbeitnehmer, die dann kommen und sagen, 'das war jetzt aber bitte eine Überstunde', die sind im Promillebereich." Durch die neuen Bestimmungen würden sich aber die Nachteile für die Arbeitnehmer verstärken. "Ich muss ja als Arbeitnehmer dann beweisen: Das war nicht im Rahmen der Gleitzeit, das war eine angeordnete Überstunde. Sie verschieben das Beweisrisiko."

Für den Arbeits- und Sozialrechtler Martin Risak von der Universität Wien ist das Problem, "dass das selbstbestimmte Gleiten natürlich in vielen Betrieben ein Mythos ist. Dass im Gleiten oft Überstunden versteckt werden." In den meisten Gleitzeit-Vereinbarungen sei eine tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden enthalten. "Das heißt, man muss diese 10 Stunden, die in den meisten Vereinbarungen enthalten sind, durch 12 ersetzen, und das geht nicht einseitig, sondern eben nur durch Verhandlung", sagte Risak im Ö1-"Mittagsjournal".