Der EuGH lehnt die vom österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems eingeforderte Sammelklage gegen Facebook ab. Der Europäische Gerichtshof verwies in seinem Urteil (C-498/16)am Donnerstag darauf, dass Schrems aber in Österreich wegen eigener Ansprüche klagen kann.
"Hingegen kann er nicht als Zessionar von Ansprüchen anderer Verbraucher den Verbrauchergerichtsstand in Anspruch nehmen, um die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen", heißt es. Bereits der Generalanwalt hatte im November 2017 erklärt, Schrems könne in Österreich klagen, doch sei eine solche Verbraucherklage immer "auf die konkreten Parteien des speziellen Vertrags beschränkt. Daher könne Schrems mit seiner Klage in Österreich nicht auch Ansprüche geltend machen, die ihm andere Österreicher abgetreten habe.