Lyoness wurde von der norwegischen Aufsicht am 11. Jänner als illegales pyramidenartiges Vertriebssystem qualifiziert. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung vier Wochen lang Einspruch erheben und ist "zuversichtlich, die Vorwürfe bald aufklären zu können."
Die norwegische Glücksspiel- und Stiftungsaufsicht "Lotteri- og stiftelsestilsynet" teilte ihre Entscheidung nun auf ihrer Homepage mit. Die Mitteilung der Entscheidung richte sich nicht nur an die Lyoness Europe AG und Lyoness Norway AS, sondern auch an 150.000 norwegische Lyoness-Teilnehmer sowie 1000 Unternehmen, die via Lyoness treuen Kunden Rabatte gewähren.
Die Behörde hatte 2016 und 2017 einige Hinweise bekommen und ist dann dem Verdacht, dass es sich beim Lyoness-Geschäftsmodell um ein Pyramidensystem handle, nachgegangen. Sie kam zum Schluss, dass Lyoness seine Einnahmen hauptsächlich durch die Akquisition von Mitgliedern generiere, nicht aus dem Verkauf oder Konsum von Waren und Dienstleistungen.
Lyoness: "Keine finale Entscheidung"
Als Konsequenz muss Lyoness nun sämtliche Rabattkarten, Gutscheinkupons, Marketingmaterialien, Seminare usw. einstellen. Das betrifft sowohl die an private Einkäufer gerichtete "Cashback"-Schiene als auch den Vertriebsarm namens Lyconet.
Die Lotteriebehörde ist hauptsächlich aufgrund der Informationen, die sie von Lyoness erhalten hat, zu ihrer Entscheidung gekommen, wie es auf der Homepage der Behörde heißt.
"Wir haben die Ersteinschätzung der Lotteriebehörde in Norwegen zur Kenntnis genommen", so Lyoness in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. "Zuallererst ist festzuhalten, dass es sich dabei um keine finale Entscheidung handelt und diese juristisch nicht bindend ist."
Mehrere Gerichte sehen Schneeballsystem
Besonders der Vorwurf, "dass unser klassisches Cashback-Programm, durch das der Kunde beim Einkaufen kostenlos Vorteile nutzen kann, nicht rechtens sein soll, ist nicht nachvollziehbar." Mehr als acht Millionen Konsumenten weltweit erhielten bei jedem Einkauf wöchentlich ihre Vorteile, so Lyoness.
"Selbstverständlich" werde Lyoness "den Sachverhalt gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten genauestens prüfen und gegen diese nicht nachvollziehbaren juristischen Ersteinschätzungen vorgehen."
Teile des Lyoness-Geschäftsmodells, nämlich die Vertriebsschiene, wurden bereits von Gerichten in Österreich und der Schweiz als unzulässiges Schneeballsystem klassifiziert. Lyoness hat stets betont, sich im Rahmen des Rechts zu bewegen.