Über 165.000 Beschäftigte in den Verkehrs- und Dienstleistungsbranchen erhalten oder überschreiten ab 2018 den monatlichen Brutto-Mindestlohn von 1.500 Euro, teilte die Gewerkschaft vida am Freitag mit. Alleine im Bereich der Beherbergung und Gastronomie betreffe dies rund 120.000 Beschäftigte.
Ab 1. Jänner 2018 wird demnach der Mindestlohn im Bereich der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im Bewachungsgewerbe sowie für das Apothekenhilfspersonal, die Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe und in Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen wirksam. Mit 1. Mai 2018 folgen die Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe, rechnet vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit vor.
In mehreren Schritten werde der Mindestlohn von 1.500 Euro auch bei Friseuren (ab 1. April 2019) bzw. Friseur-Hilfskräften (ab 1. April 2020) sowie im Kleintransportgewerbe (ab 2020) erreicht.
Heuer wurden die Mindestlöhne in folgenden Kollektivverträgen auf 1.500 brutto angehoben: Rotes Kreuz und BARS (Rettungs- und Sanitätsberufe), konfessionelle Alten- und Pflegeheime, Ordensspitäler Österreichs, Schädlingsbekämpfung, Speditions- und Lagereibetriebe, Lagerhäuser Kärnten und Warenhandels GmbH, Wiener Hafen (Arbeiter), Flughafen-Arbeiter, Privatkrankenanstalten und Internationale Schlafwagen- und Touristik GmbH.