Zunehmend mehr weibliche Aufsichtsräte sitzen ab dem kommenden Jahr in den derzeit noch männlich dominierten Führungsgremien der größeren heimischen Unternehmen. Denn ab 2018 müssen Nachbesetzungen im Aufsichtsrat nach einem bestimmten Schlüssel erfolgen - es gilt eine Mindestquote von 30 Prozent für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht.
Auf dem Papier gilt die Mindestquote für Frauen und Männer gleichermaßen. Da aber in den Aufsichtsgremien der Konzerne der Männeranteil derzeit ohnedies überwiegt, kommt die neue Regelung de facto den Frauen zugute.
Die gesetzliche Quote bezieht sich nur auf Neubestellungen. Ab 2018 müssen also nicht alle infrage kommenden Betriebe die 30-Prozent-Hürde gleich überwinden. Doch sobald ein Mann einen Aufsichtsratsposten räumt, muss er von einer Frau nachbesetzt werden, bis die Quote erfüllt ist.
Die Mindestquote von 30 Prozent gilt für Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder ständig mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigen. Ein zusätzliches Erfordernis sind ein Frauen- bzw. Männeranteil von mindestens 20 Prozent in der Belegschaft sowie mindestens sechs Kapitalvertreter im Aufsichtsrat. Kleinere Gremien unterliegen nicht der 30-Prozent-Quote.