Die Steuerreform 2015/2016 hat für die 6,9 Millionen Lohnsteuerpflichtigen in Österreich eine Entlastung von durchschnittlich 640 Euro pro Person gebracht. Der auf 55 Prozent erhöhte Spitzensteuersatz traf nicht einmal 200 Personen. Das Lohnsteueraufkommen ging aufgrund der Reform um 10,8 Prozent gegenüber 2015 zurück. Das geht aus einer am Mittwoch präsentierten Auswertung der Statistik Austria hervor.
Im Jahr 2016 gab es 6,86 Millionen lohnsteuerpflichtige Einkommensbezieher, 4,446 Millionen davon waren unselbstständig Erwerbstätige, 2,413 Millionen Pensionisten. Sie alle bezogen Bruttobezüge in Höhe von 188,6 Milliarden Euro und zahlten 25,2 Milliarden Euro davon Lohnsteuer. Diese Steuern wurden allerdings nur von 4,4 Millionen der Lohnsteuerpflichtigen gezahlt. Die anderen 2,4 Millionen (35,2 Prozent) zahlten keine Lohnsteuer, weil ihr Einkommen zu niedrig war.
4,38 Milliarden an Entlastung
Die Lohnsteuerentlastung im Zuge der Reform betrug 4,38 Milliarden Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Steuerentlastung von 638 Euro pro Person. Im Detail fällt die Entlastung allerdings sehr unterschiedlich aus. Auf die Arbeitnehmer entfiel mit 3,133 Milliarden Euro ein Anteil von 71,5 Prozent der Lohnsteuerentlastung, bei den Pensionisten waren es 1,247 Milliarden Euro (28,5 Prozent). Beim Vergleich zwischen den Geschlechtern war die Steuerentlastung durch die Steuerreform bei den Männern 63,2 Prozent) deutlich größer als bei den Frauen (36,8 Prozent), was eine Folge des höheren (Durchschnitts-)Einkommens der Männer ist.
Betrachtet man die Lohnsteuerentlastung nach Steuertarifstufen, zeigt sich Folgendes: Der weitaus größte Anteil der Steuerentlastung, nämlich 77,7 Prozent (3,401 Milliarden Euro) entfiel auf die Personen mit einer Bemessungsgrundlage zwischen 18.000 und 60.000 Euro, also auf die kleinen und mittleren Einkommen. Es handelte sich dabei um 2,9 Millionen Personen bzw. 42,3 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen.
Auf die darunter liegenden Stufe mit einer Bemessungsgrundlage zwischen 11.000 und 18.000 Euro, die 1,334 Millionen Personen und damit 19,5 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen umfasste, entfiel ein Anteil von 12,1 Prozent (532 Millionen Euro) der Steuerentlastung.
Spitzensteuersatz für 197 Personen
In der Stufe der Bemessungsgrundlage von 60.000 bis 90.000 Euro sowie darüber bis einer Million Euro fiel die Steuerentlastung mit einem Anteil von 6,7 Prozent (294 Mio. Euro) bzw. 3,7 Prozent (160 Mio. Euro) schon deutlich geringer aus.
Ab einer Bemessungsgrundlage von einer Million Euro kam es durch die Steuerreform zu einer Steuererhöhung. Der Grenzsteuersatz wurde von 50 auf 55 Prozent angehoben. Die daraus resultierende Steuermehrbelastung betrug nur sieben Millionen Euro und traf lediglich 197 Personen.