Auf exakt 64.387,50 Euro verklagte ein steirischer Autohaus- und Rennstallbesitzer seinen mittlerweile Ex-Mechaniker. Der Vorwurf: Er sei schuld an einem Rennunfall im Rahmen der Lamborghini Super Trofeo in Malaysia. Der Facharbeiter hätte angeblich den Bremsnippel am Lamborghini Gallardo nach dem Entlüften der Bremsen nicht ganz zugeschraubt. Im Laufe des Rennens löste sich dieser und Bremsflüssigkeit trat aus – ein Totalschaden am rund 170.000 Euro teuren Rennauto war die Folge.
Weil der Mechaniker durch die Klage seine Existenz gefährdet sah, setzte er sich zur Wehr. Die Arbeiterkammer Leoben unterstützte den Mann und holte das Verfahren "vom Zivilgericht, von dem der Zahlungsbefehl kam, wegen sachlicher Unzuständigkeit zum Arbeits- und Sozialgericht", wie AK-Arbeitsrechtler Manfred Hölzl erklärt. "Hier gelten Mäßigungskriterien. Selbst wenn unser Mandant schuld gewesen wäre, könnte man bloß leichte Fahrlässigkeit sehen."
Gutachten und Zeuge widersprachen
Nach einem langwierigen, vor allem auf Sachverständige gestützten Verfahren, wies das Gericht nun die Klage ab: Ein unzureichendes Zuschrauben des Bremsnippels sei nicht feststellbar. Zudem widersprachen der als Zeuge geladene Rennfahrer ebenso wie das Gutachten dem Kläger. Das Urteil ist rechtskräftig, der Rennstallbesitzer hat die Verfahrenskosten von rund 30.200 Euro zu tragen.
Noch im Laufen ist ein Verfahren, das der Mechaniker gegen seinen ehemaligen Chef führt. Hier geht es um ausständiges Entgelt von knapp 4000 Euro und die Ausstellung des Dienstzeugnisses.