Die Privatvermietung  - also das Vermieten von bis zu zehn Betten - ist so alt wie das Wohnen selbst. Während in den 60er bis 80er Jahren in der Hauptsaison die Kinderzimmer vermietet wurden, ist es heute vielerorts üblich, dass Ferienwohnungen oder kleine Frühstückspensionen Gästen zur Verfügung gestellt werden.

Die Branche wächst. In Kärnten wird die Zahl von Privatvermietern auf knapp 2000 geschätzt. Die meisten in Villach, rund um den Wörthersee, den Klopeiner See und den Millstätter See und in der Naturarena Hermagor.

Das Gesetz für den „häuslichen Nebenerwerb“, also der Privatvermietung, stammt allerdings aus dem Jahr 1959 und wurde seitdem nicht angepasst. „Es ist heutigen Privatvermietern gar nicht mehr möglich, legal zu vermieten und trotzdem Umsätze zu machen“, sagt Melita Apovnik, Obfrau des Verbandes der Kärntner Privatvermieter, zum dem sich 150 Privatvermieter zusammengeschlossen haben.

Melita Apovnik
Melita Apovnik © Furgler/KK

Mit dem derzeitig gültigen Gesetz darf keine Werbung gemacht werden, kein Inserat in einem Tourismuskatalog und keine Website publiziert werden. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern geht es noch weiter: Laut Gesetz muss der Privatvermieter selbst am Standort der Ferienwohnung wohnen. Das entspricht jedoch nicht den modernen gesellschaftlichen Entwicklungen: Häuser in vielen ländlichen Regionen stehen leer, da die jüngere Generation für Arbeitsplätze in Stadtgebiete abwandert. Online-Buchbarkeit ist ebenso verboten. "Nicht online buchbar zu sein – das ist realistisch gesehen unmöglich", so Apovnik. "Der Gast von heute möchte schnell buchen und dann seinen Urlaub mit selbstverständlichem Service wie WLAN vor Ort genießen."