Kern der Reform ist, dass es nicht mehr zwingend zu einer Mindestquote kommen muss, die bisher zehn Prozent betrug. Die Mindest-Entschuldungsdauer sinkt demnach von sieben auf fünf Jahre. Die wichtigsten neuerungen im Überblick.
INSOLVENZERÖFFNUNG
Erfolgt sofort, nicht erst nach Scheitern eines außergerichtlichen Ausgleichs. Wie bisher erfolgt als erstes ein Exekutions- und Zinsstopp. Dann beginnt die Vermögensverwertung.
ZAHLUNGSPLAN
Hier ist - neu - kein Angebot des Schuldners zum Zahlungsplan notwendig, wenn das Einkommen unter oder nur geringfügig über dem Existenzminimum liegt.
Wie bisher braucht es eine Zustimmung der Gläubigermehrheit und auch die Rückzahlungsquote muss wie bisher zumindest voraussichtlich fixiert werden.
Großer Unterschied ist, dass die Mindestquote von 10 Prozent fällt. Einigen muss man sich auch wie bisher aufs pfändbare Einkommen der nächsten 5 Jahre und auf Teilzahlungen für maximal 7 Jahre.
BEI ANNAHME DES ZAHLUNGSPLANES
Wie bisher kommt es bei Annahme und fristgerechter Erfüllung zur Restschuldbefreiung.
BEI ABLEHNUNG DES ZAHLUNGSPLANES
Es kommt zum ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN: Hier gibt es die bisherigen 7 Jahre Leben am Existenzminimum nicht mehr und auch die mindestens 10 Prozent der Schulden müssen nicht abbezahlt werden. Man muss zwar weiterhin am Existenzminimum leben, allerdings ohne die Mindestquote. So sollen mehr Menschen den Privatkonkurs schaffen als bisher. Kürzest mögliche Dauer sind künftig 5 Jahre. Auch der Zahlungsplan läuft mindestens 5 und maximal 7 Jahre.
Bei der Einhaltung der Verpflichtungen kommt es zur Restschuldbefreiung - ohne Erfüllung der bisherigen Mindestquote. Ein Scheitern der Abschöpfung soll nicht mehr geschehen. Bisher lebten dann alle Schulden und Zinsen wieder auf. Künftig soll man dank des Entfalls der Quote die Entschuldung fix schaffen.
Zahl der Verfahren könnte sich verdoppeln
Die Zahl der Privatinsolvenzverfahren könnte sich 2018 auf 15.000 verdoppeln, erwarten unterdessen Experten. Grund ist das Zuwarten auf die neuen Privatinsolvenzrechtsregeln. Zuletzt gab es einen regelrechten Einbruch bei der Zahl der eröffneten Privatinsolvenzverfahren. Auch die Firmenpleiten sind in den ersten neun Monaten 2017 im Zehnjahrestief, so die Creditreform.
Auch die Insolvenzstatistik des Gläubigerschutzverbandes zeigt für die ersten drei Quartale heuer also einen Rückgang: Die Zahl der Privatpleiten ging 22,6 Prozent auf 4796 Fälle zurück.
"Alle warten auf den 1. November", so Creditreform-Geschäftsführer Gerhard Weinhofer über den bisherigen Rückgang der Privatpleiten heuer. "Dann tritt das neue Privatinsolvenzrecht in Kraft." Seit Bekanntwerden des neuen Gesetzes, das die Entschuldung etwas erleichtern soll, seien die Insolvenzeröffnungsanträge seit dem Frühjahr kontinuierlich zurückgegangen. "Die wahrscheinlich ab dem vierten Quartal stark zunehmenden Insolvenzanträge werden erst im kommenden Jahr wieder zu mehr Privatinsolvenzverfahren führen", so der Experte. "Es ist durchaus vorstellbar, dass sich dann die Zahl der Insolvenzen auf 15.000 Verfahren verdoppelt."