Im Zeitalter des Individualismus ist Pflichtmitgliedschaft ein Anachronismus. Weg damit. Denn der Homo digitalis lebt im Flow und facebook zeigt es täglich: Man kann – ohne Pflicht und mit vermeintlichem Nutzen – eine Milliarde Mitglieder haben.

An eine solche „Freiheit“ hatten 1848 die Revolutionäre auf der Barrikaden Wiens nicht gedacht, als sie der Monarchie die Freiheit auf Selbstverwaltung entrissen. Ja, es war Liberalität, die dem Handelskammergesetz vom 15. Dezember 1848 unterlag. Die Pflichtmitgliedschaft ballte die Kraft gegenüber dem Staat und gab Legitimität für alle Gewerbetreibenden, das Begutachtungsrecht zu Gesetzen und Verordnungen auszuüben.

Der Gedanke der Selbstbehauptung steht 170 Jahre später da als Sinnbild von Zwang und Verkrustung – ins Gegenteil von Freiheit verkehrt. Lange vor den liberalen Neos und ihrem Chef Matthias Strolz haben etwa Claus Raidl oder Hans Peter Haselsteiner das Kammersystem infrage gestellt. Und es erschütterte sich selbst, indem Selbstverwaltung zur Selbstbedienung pervertierte.

„Staat im Staat“

1994 hielt Jörg HaiderFranz Vranitzky das Taferl mit den Bezügen des steirischen AK-Direktors und Gagenkaisers Kurt Zacharias hin. Schon vorher löste der Skandal um den steirischen AK-Präsidenten und Spesenritter Alois Rechberger eine Urabstimmung ihrer Mitglieder über die AK aus, welche diese mit 90 Prozent Zustimmung überstand. Die Wirtschaftskammer kam 1995 mit über 80 Prozent „Ja“ bei nur 30 Prozent Beteiligung ihrer Mitglieder über die Runden. Danach forcierte man Service und die Fachverbände prolongierten ihre sozialfriedensstiftende Kollektivvertragspartnerschaft. Doch als nebenregierende Sozialpartnerschaft haben Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer zuletzt nicht einmal mehr die gebotene Arbeitszeitflexibilisierung gestemmt. Für Industriellen-Präsident Georg Kapsch ist die erstarrte Nebenregierung Sozialpartnerschaft ein „Staat im Staat“.

Sepp Schellhorn will mit den Neos alle Kammern nur noch als freiwillige Vereine. Die Diskussion reicht dann von 45.000 Medizinern in der Ärztekammer bis zu 514 Mitgliedern in der Notariatskammer, von 6300 Rechtsanwälten bis zu 8738 Ziviltechnikern, von Landwirtschafts- bis Landarbeiterkammer, von Wirtschaftstreuhändern bis Apothekern. Der Kammerstaat, sein Gefüge als Ordnungs- und Interessensmacht als Ganzes steht infrage.

„Situationselastischer Widerstand“

„Private Verbände sind eine freie Schöpfung der Bürger. Selbstverwaltungskörper wie Kammern eine Schöpfung des Staates“, unterschied einst Verfassungsrichter Karl Korinek. Letztere hätten auch Gemeinwohlaufgaben, „die Artikulation von Interessen wäre freien Verbänden zugeordnet. Stärker werden die sein, die mehr wirtschaftliche Potenz aufbringen.“ Die Integration der Interessen erfolge im Staat. „Das System bloß freier Interessenverbände ist daher das Modell eines starken Staates“, hielt der heuer verstorbene Verfassungsrechtler 1990 in einem Festvortrag zu 70 Jahre Bundesverfassung fest. Dies sei „ein legitimes Bild der Demokratie; es ist aber nicht das Bild, das unserer Verfassung zugrunde liegt.“

In der Koalitionsverhandlung mit Sebastian Kurz fordert Heinz-Christian Strache nun für ein türkis-blaues Bündnis die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft. Und schon rumort es in der alten neuen ÖVP. Präsident Christoph Leitl sieht in der Diskussion „eine gute Gelegenheit, die Unverzichtbarkeit der Wirtschaftskammer darzustellen“. Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske und ÖGB-Chef Erich Foglar kündigten „situationselastischen Widerstand“ gegen ein Aushebeln der Kollektivvertragspartnerschaft an. Dass es dafür keine Kammern braucht, zeigen Länder wie Schweden. Leitl weist auf Finanzierungssoldarität hin – größere Unternehmen zahlen mit den an Lohnsumme und Vorsteuervolumen berechneten Umlagen den Löwenanteil von rund 700 Millionen Kammerbudget für Leistungen von Außenhandelsnetz bis Gründerberatung. In der AK, wo 3,64 Millionen Mitglieder im Schnitt sieben Euro im Monat zu 432,6 Millionen Budget beitragen, rechnet man 532 Millionen Euro vor, die 2600 AK-Experten von Sozial- bis Arbeitsrecht pro Jahr erstreiten würden.

Komplexer, als man denkt

Einem Rückzug auf freiwillige Servicevereine wollen andere Kammern prinzipiell nicht folgen. Für die Ärztekammer verweist Präsident Thomas Szekeres auch auf „hoheitliche Aufgaben“ (Ärztelisten, Ausbildungsverordnungen, Qualitätskontrolle). „Die Länderkammern verwalten überdies den Wohlfahrtsfonds für Ärztinnen und Ärzte. Stellt man Pflichtmitgliedschaft infrage, müssten diese behördlichen Aufgaben wieder an den Staat übertragen werden und Pensionen könnten aufgrund des Umlageverfahrens nicht mehr nachhaltig bezahlt werden.“
„Um die Akzeptanz der Pflichtmitgliedschaft im Notariat besteht keine Sorge“, erklärt Kammerpräsident Ludwig Bittner. Die Mitglieder würden wissen, was die Kammer von Ausbildung bis Disziplinarhoheit leiste. „Die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft würde eine Re-Verstaatlichung bedeuten.“ Auch Wirtschaftstreuhänder-Präsident Klaus Hübner würde eine Urabstimmung „sehr gelassen“ sehen.

Die Selbstverwaltung der Anwälte durch ihre Kammern sei „ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaates“, betont Präsident Rupert Wolff. „Nur so ist garantiert, dass sich Rechtsanwälte unabhängig, insbesondere vom Staat, und verschwiegen ausschließlich für die Interessen ihrer Mandanten einsetzen können.“ Man pocht hier auf das eigene Disziplinarrecht. „Es ist rechtsstaatlich völlig undenkbar, dass der Staat die freie Rechtsanwaltschaft an die Kandare nimmt“, so Wolff.

Es ist also mit den Kammern etwas komplexer, als man denkt. Für Korinek war die Selbstverwaltung so wie die Unabhängigkeit der Gerichte oder die Bundesstaatlichkeit Teil der staatsmachtbegrenzenden Gewaltenteilung, in welcher der Sinn unserer Verfassung mit den Grundpfeilern Demokratie und Dezentralisierung zum Ausdruck komme. Er forderte aber schon damals Rechnungshofkontrolle für alle Kammern, Transparenz, Direktwahl der Spitzenfunktionäre, ausgebaute Abberufungsmöglichkeiten. Weil die Kammern das vielfach versäumten, sind sie heute mit der Existenzfrage konfrontiert. Korineks Alternativen – „evolutionäre Entwicklung“ oder „Schritt zum starken Staat durch Abschaffung der Selbstverwaltung“, hatte man zu wenig als Warnung verstanden, die positive Pflicht statt des negativ empfundenen Zwangs befreiend fühlbar zu machen.