Die EU-Kommission hat zur Vollendung der Bankenunion am Mittwoch einen Zwei-Stufen-Plan zum bisher umstrittenen gemeinsamen europäischen Einlagenversicherungssystem (EDIS) vorgelegt. So soll zunächst eine kürzere Rückversicherungsphase starten, die dann in einer zweiten Stufe in eine Mitversicherung mündet. Voraussetzung sei aber der Abbau von notleidenden Krediten.
Der Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis betonte, eine vollständige Bankenunion sei unerlässlich für die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion sowie für ein Finanzsystem, das Wachstum und Beschäftigung fördere. Der Bankensektor müsse Krisen absorbieren und eine Risikoteilung im Privatsektor praktizieren, damit nicht immer zuerst der Steuerzahler zur Kasse gebeten werde. Der Kommissionsvorschlag zu EDIS sehe vor, wie Risikoteilung und Risikoeingrenzung parallel vorangebracht werden können.
Deckung für nationale Systeme
In der ersten Stufe der Rückversicherungsphase von EDIS würde nur eine Liquiditätsdeckung für die nationalen Einlagensicherungssysteme bereitgestellt. Das bedeute, dass das EDIS befristet Mittel zur Verfügung stellen würde, um die vollständige Auszahlung der besicherten Einlagen im Fall einer Krise eines Geldinstituts sicherzustellen. Die nationalen Einlagensicherungssysteme müssten diese Mittel vollständig zurückzahlen und gewährleisten, dass etwaige Verluste weiter auf nationaler Ebene abgedeckt werden. In der zweiten Stufe der Mitversicherung würde das EDIS zunehmend auch Verluste abdecken, betont die Kommission. Konkret würde dies bedeuten, dass in der ersten Phase bei bankrotten Banken die Guthaben der Sparer gesichert werden, nicht aber die Verluste des Finanzinstituts. Erst in der zweiten Phase sollten auch Schulden des Geldinstituts ausgeglichen werden.
Die Bankenunion gründet auf drei Pfeilern. Die beiden ersten - Bankenaufsicht mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) inklusive dem dafür notwendigen Abwicklungsfonds (SRF) - sind bereits beschlossen. Beim dritten Pfeiler, der gemeinsamen Einlagensicherung, hatten sich mehrere Staaten - voran Deutschland - kritisch gezeigt. Die Befürchtung ist, dass Banken des eigenen Landes in Haftung genommen werden können, wenn Institute in anderen Ländern in Schieflage geraten.