Die umstrittene Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz kommt vorerst nicht. Damit bleibt die unbefristete Kündigungsmöglichkeit im Fall von Fehlberatungen bei Lebensversicherungen bestehen. Wie SP-Finanzsprecher Kai Jan Krainer auf APA-Anfrage sagte, hat der Finanzausschuss die ursprünglich geplante Befristung des Rücktrittsrechts am Mittwoch von der Tagesordnung genommen. Die ÖVP bestätigte den Beschluss.
Derzeit können Lebensversicherungen laut EuGH und OGH auch lange nach Ablauf des Vertrages noch gekündigt werden, wenn die Versicherung falsch oder gar nicht über bestehende Rücktrittsrechte aufgeklärt hat. Den Kunden steht in diesem Fall die Rückerstattung aller Einzahlungen plus angefallener Zinsen zu. SPÖ und ÖVP wollten diese derzeit unbefristete Möglichkeit ursprünglich auf einen Monat nach Erfüllung eines Vertrages befristen, auch im Falle eines normalen Vertragsablaufs.
Die dazu geplante Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) hätte ursprünglich am 12. Oktober, also drei Tage vor der Wahl, vom Nationalrat beschlossen werden sollen. Bei Liste Pilz und Konsumentenschützern war der Plan aber auf heftige Kritik gestoßen. Nun hat der Finanzausschuss am Mittwoch, in einer Sitzungspause der Nationalrats-Sondersitzung, einstimmig beschlossen, das Gesetz von der Tagesordnung für 12. Oktober zu nehmen.