Heute, Mittwoch, steht beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Verhandlungsrunde an, bei der es für die Steuerzahler um viel Geld geht. Im Zentrum der Debatte steht ein Sondergesetz, mit dem die Bank Austria gezwungen wurde, für die Übertragung von Pensionsansprüchen ins staatliche ASVG-System viel mehr zu zahlen, als ursprünglich geplant. Summa summarum wurden der Bank 790 Millionen Euro für die Abtretung der Pensionsansprüche abverlangt. 

Das Gesetz wurde 2016 beschlossen, nachdem massive Kritik laut geworden war, die Unicredit-Tochter saniere sich auf Kosten der Allgemeinheit.

Das Verwaltungsgericht sieht eine einseitige Belastung, die als gleichheitswidrig erachtet wird und hält die Maßnahme dadurch für verfassungswidrig. Ob das so stimmt? Aufklärung gibt heute möglicherweise der VfGH, der sich dieser Sache auseinandersetzt.