Bereits mehrfach hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass Banken bei Krediten nicht einseitig eine Zinsuntergrenze in Höhe des Aufschlages festlegen dürfen. Manche Banken kündigten daraufhin an, die zu viel verrechneten Zinsen gutzuschreiben. Schätzungen zufolge zahlen die Banken Österreichweit bis zu 360 Millionen Euro zurück. Raiffeisen hingegen wollte noch die Entscheidung des Verfahrens gegen die Raiffeisenbank Bodensee abwarten. Nun liegt auch dieses Urteil des OGH vor - und es deckt sich mit den bisherigen: Wieder wurde bestätigt, dass die einseitige Einziehung der Marge als Untergrenze unzulässig ist. Will heißen: Es ist nicht rechtskonform, wenn der Zinsindikator einseitig bei 0 Prozent "eingefroren" bzw. ein Mindestzinssatz in Höhe des vereinbarten Aufschlages verrechnet wird.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) stellt daher an die Raiffeisen- wie auch an die anderen betroffenen Banken zwei Forderungen: Erstens sollen sie die in der Vergangenheit zu viel verrechneten Zinsen den Konsumenten gutschreiben. Und zweitens sollen die Banken die Zinsen in Zukunft richtig berechnen, d. h. den Zinssatz richtigstellen.
"Wir haben Verständnis dafür, dass die Zinsrückzahlung nicht auf Knopfdruck durchgeführt werden kann. Wir fordern aber alle säumigen Banken zur Erklärung auf, dass sie diese zu Unrecht zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen werden. Diese Forderung richtet sich vor allem an die Raiffeisenbanken", sagt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.