Eurofighter-Hersteller Airbus weist Betrugsvorwürfe der Republik Österreich im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Abfangjägern zurück. Der Flugzeughersteller hat am Montag bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Stellungnahme zu den von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) erhobenen Täuschungsvorwürfen bei der Beschaffung der Eurofighter im Jahr 2003 übergeben.

"Rechtswidirige Eingriffe"

Bei einer Pressekonferenz in Wien kritisierte Airbus Doskozils Vorgangsweise bei der Anzeigenerstattung und die Informationspolitik des Verteidigungsministers. Konkret war von "rechtswidrigen Eingriffen in wirtschaftliche Grundrechte die Rede". Bei Airbus ist man sich keiner Schuld bewusst. Die Eurofighter-Kampfjets wurden geliefert wie von Österreich bestellt. Österreich wurde weder über die Lieferfähigkeit und Gegengeschäftskosten getäuscht noch bestand dabei ein Irrtum. Die Vorwürfe des Verteidigungsministers, kombiniert mit millionenschweren Schadensersatzforderungen, wirkten "an den Haaren herbeigezogen und parteipolitisch motiviert".

Deshalb habe der Verteidigungsminister auch davon abgesehen, Eurofighter mit den Vorwürfen direkt zu konfrontieren, bevor er das Unternehmen öffentlich an den Pranger gestellt hat. Dazu passe auch der Versuch, Verjährungsvorschriften auszuhebeln und mittels eines juristischen Konstrukts einer angeblich jahrelang fortgesetzten Täuschung die verfassungswidrige rückwirkende Geltung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes von 2006 zu begründen. "Dies verstößt eklatant gegen europäische rechtsstaatliche Grundsätze und Verfassungsprinzipien", sagte Airbus-Chefanwalt Peter Kleinschmidt.

"Drohkulisse"

Amtsträger müssten bei ihrer Informationstätigkeit die Grundsätze der Objektivität, der Wahrhaftigkeit und Sachlichkeit beachten, insbesondere dann, wenn - wie hier - der Staat vermeintliches Opfer, Ankläger und Richter ist. "Hier geht es dem Verteidigungsminister nur darum, eine Drohkulisse aufzubauen, um ein zivilrechtliches Entgegenkommen zu bewirken, das auf ordentlichem Rechtswege nicht erreichbar ist", so Kleinschmidt.

Die Vorwürfe Doskozils, wonach Eurofighter 2003 weder in der Lage noch willens gewesen sei, die vereinbarten Flugzeuge zu liefern und auch die zu vermittelnden Gegengeschäfte in einem Angebot aus dem Jahr 2002 nicht gesondert ausgewiesen wurden, verwarf der Airbus-Anwalt. "Diese Vorwürfe sind konstruiert und juristisch substanzlos. Es gibt vor allem weder eine Täuschung noch einen Irrtum."

Gegengeschäfte

Die Flugzeuge seien vertragsgemäß geliefert worden. Der Vertrag erlaubte es dem Lieferanten von Anfang an, entweder Flugzeuge aus der zeitlich früheren Produktion, sogenannte Tranche 1 (mit definierter Nachrüstpflicht), oder aus einer zeitlich späteren Produktion (sogenannte Tranche 2) zu liefern. Die Produktionstranchen wurden von den sogenannten "Eurofighter-Core-Nations" (Großbritannien, Deutschland, Italien, Spanien) festgelegt. Lieferfähigkeit und -willigkeit seien durchgängig gegeben gewesen. Nach einer im Jahr 2007 auf Wunsch der Republik Österreich vereinbarten Stückzahlreduzierung von 18 auf 15 Flugzeuge der Tranche 1 begann die Auslieferung. Sie wurde 2009 vereinbarungsgemäß abgeschlossen, so die Airbus-Vertreter. Über den Gesamtpreis hinausgehende Kosten für Gegengeschäfte habe es nicht gegeben und konnten daher auch nicht ausgewiesen werden. Die österreichische Regierung habe auch zu keinem Zeitpunkt nach Gegengeschäftskosten gefragt.