Hausgebrannte Bauernschnäpse haben ihre Tücken. Das gilt nicht nur für übermäßigen Konsum, sondern auch bezogen auf die EU-Alkoholsteuer-Richtlinie. Die EU-Kommission vertritt nämlich den Standpunkt, dass Österreich mit seinem Alkoholsteuergesetz - bei dem Hausbrand bis zu gewissen Mengen von der Verbrauchssteuer auf Alkohol befreit ist - gegen Bestimmungen dieser Richtlinie verstoße.
Brüssel hat jedenfalls ein Mahnschreiben an Wien geschickt, wie das Finanzministerium der APA bestätigt. Das Ministerium geht davon aus, dass es zulässig ist, die steuerlichen Befreiungen bzw. Ermäßigungen für die Erzeugung von Schnaps durch agrarische Betriebe bis zu einem gewissen Ausmaß beizubehalten. Das Magazin "News" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe auch über die hochprozentige Thematik.
Ein Vertragsverletzungsverfahren ist noch nicht eingeleitet. Die Debatte dreht sich darum, dass die EU-Alkoholsteuer-Richtlinie eine Steuerbefreiung für Spirituosen im Gegensatz zu Wein und Bier nicht explizit vorsieht.
Regel aus dem Jahr 1835
"Österreich wurde die Beibehaltung dieser seit 1835 bestehenden Regelung im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen zugestanden", heißt es aus dem Finanzministerium. Grundmengen bei der Herstellung von Hausbrand sind steuerbefreit, erläutert Wolfgang Lukas von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich.
Österreichweit gibt es dem Fachmann zufolge zwischen 40.000 und 50.000 sogenannte Abfindungsbrennereien, die dem Staat die Alkoholsteuer pauschal abfinden. Sie können die ersten 15 Liter reinen Alkohol steuerfrei herstellen. Die Steuerfrei-Menge kann auf bis zu 27 Liter steigen - für bis zu vier Mitarbeitende am Hof können jeweils bis zu drei weitere Liter zu den 15 hinzukommen. Zur weiteren Verkomplizierung des Themas ist es zudem so, dass in Tirol und Vorarlberg aus historischen Gründen die doppelte Menge erzeugt werden kann, also bis zu 54 Liter Reinalkohol.
Würden diese Mengen voll besteuert, so sei das finanziell verschmerzbar, sagt Lukas. Aber: "Das Thema ist natürlich hochemotional." Rechenbeispiel: ein Betrieb erzeugte bisher 24 Liter steuerfrei. Er müsste dann 24 mal den ermäßigten Steuersatz von 6,48 Euro abliefern - 156 Euro. "Das ist nicht existenzbedrohend, aber auch nicht schön", so Lukas zur APA.
Bis zu 400 Liter geringer besteuert
Abgesehen von den steuerlichen Freimengen können landwirtschaftliche Betriebe 200 bzw. in Ausnahmefällen sogar 400 Liter zum ermäßigten Steuersatz produzieren. Laut "News" ist das für die Abfindungsbrenner von wirtschaftlicher Relevanz. Qualitätsschnäpse erzielen ordentliche Preise. Die Austro-Spirituosenbranche wird von vielen Kleinbetrieben dominiert.
"Angesichts der geringen Mengen und der restriktiven Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung des Hausbrands hat die österreichische Regelung keine Auswirkungen auf den Binnenmarkt - sie steht also mit Ziel und Zweck der EU-Richtlinie nicht im Widerspruch", heißt es aus dem Finanzministerium weiters. "Darüber hinaus legen Erklärungen der im Rat vertretenen Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Beschlussfassung über die EU-Richtlinie nahe, dass es sehr wohl zulässig sein sollte, eine derartige Befreiung beizubehalten. Weiters ist es kaum konsistent, dass im Unterschied etwa zu Bier und Wein für Schnaps nicht einmal für kleinste Mengen eine Steuerbefreiung für den Privatverbrauch möglich sein sollte."