Siemens hat im Streit um sanktionswidrig auf die Halbinsel Krim gebrachte Gasturbinen eine Niederlage erlitten. Das Moskauer Schiedsgericht lehnte es in einer Eilentscheidung ab, die vier Turbinen zu beschlagnahmen, wie russische Medien am Sonntag berichteten. Die Klage sei nicht begründet.
Der Konzern hatte die russische Firma Technopromexport verklagt, weil die Gasturbinen entgegen der Lieferverträge und trotz der EU-Sanktionen auf die 2014 von Russland annektierte ukrainische Halbinsel gebracht worden waren.
Siemens verlangt den Rücktransport der Turbinen oder die Rückabwickelung des gesamten Geschäfts. In der Hauptsache soll vom 18. September an verhandelt werden, hieß es.
Die Münchner waren nach eigenen Angaben bei Vertragsabschluss 2015 davon ausgegangen, dass die Ausrüstung an ein Kraftwerk auf der südrussischen Halbinsel Taman geliefert werden sollte. Schon damals berichteten russische Medien jedoch, dass die Turbinen auf die Krim gelangen könnten.
Gebaut wurden die Turbinen von der Siemens-Tochter SGTT in St. Petersburg. Moskau beharrt darauf, die Anlagen auf der Krim seien russische Fabrikate. Nach Aufflammen des Streits im Juli hatte Siemens Konsequenzen für sein Russland-Geschäft angekündigt.