Die umstrittenen Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) werden vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft. Das gab das deutsche Verfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe bekannt. "Es bestehen Zweifel, ob der PSPP-Beschluss (Public Sector Purchase Programme) mit dem Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung vereinbar ist", hieß es zur Begründung.
Anleihenkäufe zur Finanzierung von Staatshaushalten wären nicht vom Mandat der EZB gedeckt, so die deutschen Richter. Gleichzeitig beantragte das Bundesverfassungsgericht ein beschleunigtes Verfahren, weil "die Rechtssache eine rasche Erledigung erfordert".
Hintergrund des Falls sind drei Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2015 laufende Kaufprogramm. Bis der EuGH die Fragen beantwortet hat, wird das Verfahren in Karlsruhe unterbrochen. Erst nach der Entscheidung des EuGH wird das oberste deutsche Gericht abschließend über die Verfassungsbeschwerden urteilen.
Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das viele Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln. Nach Auffassung der Kläger überschreiten die Währungshüter damit ihr Mandat. Die EZB unter Präsident Mario Draghi betreibe eigenmächtig Wirtschaftspolitik. Das ist in Europa aber die Aufgabe der nationalen Finanzminister. Außerdem würden verbotenerweise Staatshaushalte finanziert.
Kläger sind der AfD-Gründer Bernd Lucke, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Berliner Professor Markus Kerber. Sie wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der Bundesbank an dem EZB-Programm stoppt. Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete, so die Kläger. Das Risiko für den deutschen Staatshaushalt sei unverhältnismäßig hoch.