Die Aufsicht wirft der Firma Wienwert, die gerade mit einer 5-Millionen-Anleihe Geld einsammelt, vor, die Finanzlage zu positiv und Risiken nicht ausreichend beschrieben zu haben. Für die Anleger kann das relevant werden.
Irreführende Werbung sanktioniert die FMA üblicherweise mit Verwaltungsstrafen. Der Strafrahmen geht bis zu 100.000 Euro. Ob und in welcher Höhe bei Wienwert eine Strafe fällig wird, wird erst entschieden, wenn die so genannte rechtliche Würdigung der Firmenstellungnahmen fertig ist, heißt es von der Aufsicht.
In dem Fall geht es nicht nur darum, dass Wienwert - die den Vorwurf der Irreführung wiederholt zurückgewiesen hat - ihre Werbung umzustellen hat. Sollte die Behörde amtlich feststellen, dass Risiken nicht ordnungsgemäß dargestellt wurden, haben Anleger, die Geld investiert haben, in einem Zivilverfahren bessere Karten, sollten sie ihr Geld nicht zeitgerecht, also zur Bond-Fälligkeit 2020, zurückkriegen. Zumal, so die Kritik der Prüfer, die Wienwert-Anleger auch nicht genug informiert worden seien, dass sie damit auch Risiken der Mutter Wienwert Holding (WW Holding) mitkauften. Die Holding hat ein deutlich negatives Eigenkapital.
Der Prospekt für die in Rede stehende Anleihe wurde von der Luxemburger Aufsicht gebilligt. Wenn aber in Österreich mit einem solchen Papier geworben wird, ermittelt bei Auffälligkeiten die heimische Aufsicht.
"Wir haben den Eindruck gewonnen, dass bestimmte Risikohinweise unterlassen wurden beziehungsweise dass hier eine zu positive Darstellung erfolgt ist im Verkauf, im Vertrieb in Österreich", sagte FMA-Chef Helmut Ettl am Samstag im ORF-Morgenjournal. Deshalb das Verfahren nach Verdacht der irreführenden Werbung. Falls eine Strafe ausgesprochen werde, stehe es dann natürlich jedem Privatanleger frei, sich aufgrund dieser Information "persönlich weitere Schritte vorzubehalten."
Komplexe Finanzierungskonstruktion
Wienwert ist nicht mit der Stadt Wien verbunden. Dass die Gesellschaft in Werbevideos aber gerade diesen Eindruck einer solchen Stadt-Wien-Nähe hinterlassen hat, war den Aufsehern auch ein Dorn im Auge, wie sie mehrfach kundgetan hatte. Rechtliche Handhabe dagegen dürfte es nicht geben.
Ein Geschäftsverhältnis ist zuletzt indes mit einer Bundesgesellschaft bekannt geworden. Nach tagelangem Rätseln über die Herkunft eines neuen Syndikatspartners war bestätigt worden, dass die staatliche österreichische Bundespensionskasse BPK über ihren luxemburgischen Fonds "Wohnen Plus SCS" gemeinsam mit Wienwert in zwei Wohnbaugrundstücke in Wien investiert. Es gibt einen Syndikatsvertrag. Demnach ist Wienwert gebunden, künftige Geschäfte jeweils 50:50-Finanziert mit dem Fonds zu machen. Der "Wohnen Plus Fonds" ist aber nicht an Wienwert gebunden.
Die BPK hat am Freitag festgehalten, dass sie keine Pensionsgelder in die Wienwert AG oder WW Holding AG eingebracht hat und das auch nicht vorhat. Man besitze auch keine Beteiligungen oder Anleihen der Wienwert AG oder der WW Holding. Auch sonst gebe es keine Finanzierung der Wienwert AG oder der WW Holding.
Jedes einzelne Investment werde durch externe Fondsmanager geprüft. Entsprechende "vertragliche Vereinbarungen" stellten sicher, so die Bundespensionskasse, "dass der wirtschaftliche Erfolg unabhängig von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der anderen an der Immobilie beteiligten Unternehmen sichergestellt ist." Von "Fonds professionell online" wurde dies am Freitag so interpretiert, dass die Pensionskasse gegen eine Wienwert-Pleite abgesichert wäre: Demnach könnten hinter so einer Formulierung etwa Vorkaufsrechte stehen, heißt es auf der Plattform.
In der "Wiener Zeitung" wird am Samstag über einen bevorstehenden Immo-Zukauf durch Wienwert spekuliert: Sie soll den Zuschlag für die ehemalige Niederlassung des deutschen Technologiekonzerns Siemens in Floridsdorf erhalten haben.