Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt im Abgasskandal gegen VW, den Zulieferer Bosch und den früheren VW-Vorstandschef Martin Winterkorn, heißt es in einer Aussendung des VKI vom Dienstag. Anfangs hatte es nur Ermittlungen gegen unbekannt gegeben. Großer Vorteil für die Betroffenen laut VKI: Schadensersatzansprüche verjähren nicht mehr.
Auf Anfrage der APA teilte die WKStA mit, dass "bereits vor einigen Monaten Ermittlungen gegen zwei verantwortliche Verbände nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) und gegen deren Entscheidungsträger wegen der genannten Vorwürfe eingeleitet" worden seien.
Schummelsoftware
Im Herbst 2015 war bekannt geworden, das VW bei einigen Fahrzeugmodellen eine Schummelsoftware einsetzt, die am Prüfstand einen geringeren Schadstoffausstoß ergibt, als im realen Fahrbetrieb. Dieser Abgasskandal hat sich inzwischen auf andere Marken ausgeweitet. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Juli 2016 deshalb Strafanzeige bei der WKStA eingebracht. Da das Verfahren aus Sicht des VKI zu langsam lief, folgte im Juni 2017 eine Beschwerde des VKI wegen Untätigkeit der WKStA bei der Oberstaatsanwaltschaft.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben nach Bekanntwerden der Vorwürfe und der Betroffenheit von österreichischen VW-Kunden Ermittlungen zunächst gegen unbekannte Täter wegen schweren Betrugs, wegen der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt und wegen Abgabenhinterziehung eingeleitet. Anschließend habe es ein Rechtshilfeersuchen an die in Deutschland für die Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig gegeben. Darauf habe es erst im März 2017 eine Antwort gegeben. "Aufgrund des sich daraus ergebenden konkreten Anfangsverdachtes haben wir bereits vor einigen Monaten Ermittlungen gegen zwei verantwortliche Verbände nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) und gegen deren Entscheidungsträger wegen der genannten Vorwürfe eingeleitet", so die WKStA.
Firmenklagen möglich
In Österreich kann nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) auch eine Firma geklagt werden - in Deutschland geht das nicht, schreibt der VKI. Die Ermittlungstätigkeit gegen VW sei für die im Strafverfahren angeschlossenen etwa 4.500 Teilnehmer von großer Bedeutung. "Denn nun besteht keine Verjährungsgefahr mehr für ihre Schadenersatzansprüche", schreibt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI. "Damit ist die sich aufdrängende Strategie von VW durchkreuzt, dass durch Zeitablauf Ansprüche verjähren."