Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Revision der Umweltorganisation "Alliance for Nature" und einer Bürgerinitiative zurückgewiesen, die sich gegen die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) vom November 2016 erfolgte Bewilligung des Projekts "Semmering-Basistunnel (SBT) neu" nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz gerichtet hat. Der Beschluss vom 21. Juni 2017 wurde am Freitag bekanntgegeben.
Der VwGH hatte zuletzt mit Entscheidung vom 17. November 2015 ein früheres Erkenntnis des BVwG hinsichtlich der Bewilligung nach dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz aufgehoben. Die nunmehrige Revision der Umweltorganisation und der Bürgerinitiative richtete sich gegen die BVwG-Folgeentscheidung.
Nach dem Spruch des VwGH bleibt die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Projekt "SBT neu" nun aufrecht. "Weitere Verfahren, die dieses Projekt betreffen, sind beim Verwaltungsgerichtshof nicht anhängig."