Wer sich gerne nass rasiert, kennt das Spiel: Der Rasierer ist billig. Die Ersatzklingen sind teuer. Denn damit verdienen die Hersteller - in Deutschland und Österreich sind das meist die Schwergewichte Gillette oder Wilkinson - am Ende ihr Geld.

Doch die Besitzer des weit verbreiteten Gillette-Modells "Mach3" konnten sich in den vergangenen Wochen freuen. Bei immer mehr Handelsketten gab es plötzlich "Mach3"-kompatible Ersatzklingen, die als Eigenmarken deutlich billiger waren als das Originalzubehör. Was viele Verbraucher freute, ärgert Gillette. Der Rasiererhersteller, eine Tochter des US-Konzerns Procter & Gamble (P&G) mit Deutschland-Zentrale im hessischen Bad Schwalbach, hat den "Mach3" vor fast 20 Jahren auf den Markt gebracht und seitdem alleine vom Verkauf der Ersatzklingen profitiert.

Nachahmer-Klingen

Beim Düsseldorfer Landgericht beantragte Gillette eine einstweilige Verfügung, die dem Erzrivalen Wilkinson und dessen US-Mutterkonzern Edgewell Herstellung und Verkauf der umstrittenen Nachahmer-Klingen verbieten soll. Das Düsseldorfer Landgericht wird darüber am Dienstagnachmittag verhandeln.

Gillette sieht durch das Nachahmerprodukt sein europäisches Patent Nummer EP 1695800 verletzt, in dem es um die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen und dem Griffstück geht. "Wir haben sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass wir uns wehren, wenn Edgewell oder ein anderes Unternehmen unsere Patente verletzt und tun, was nötig ist, um unsere Rechte zu wahren", sagte kürzlich die Leiterin der Rechtsabteilung von Procter & Gamble, Deborah Majoras.

Ist Patent nichtig?

Der Nordost-Europa-Chef von Wilkinson, Max Chambers, weist die Vorwürfe zurück. "Wir sind davon überzeugt, dass die Vorwürfe von P&G jeder Grundlage entbehren", betonte er nach Bekanntwerden des Antrags. Nach Angaben einer Düsseldorfer Justizsprecherin hält Wilkinson das Gillette-Patent für nichtig. Das Unternehmen habe beim zuständigen Patentgericht in München kürzlich eine entsprechende Klage erhoben. Ein Patent kann für nichtig erklärt werden, wenn die "Erfindungshöhe" nicht ausreicht. Das Landgericht Düsseldorf muss nun zu prüfen, ob die Wirksamkeit des umstrittenen Patents hinreichend gesichert ist, um die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen.

Strategische Waffe

Für den Wirtschaftsprofessor Michael Stephan von der Universität Marburg sind derartige Prozesse ein Beweis dafür, dass das Patentrecht in den vergangenen Jahren immer mehr von einem defensiven Schutzschild zu einer strategischen Waffe im Wettbewerb geworden ist. Selbst vergleichsweise simple Produkte wie Nassrasierer würden inzwischen von einem regelrechten "Patentdickicht" umgeben.

Allein für den "Mach3 Turbo" habe Gillette 35 Patente angemeldet, berichtet der Wissenschafter. Das reiche von der Schnittstelle für die Verbindung zwischen Klinge und Schaft über den Neigungswinkel der Klingen bis zur Verpackung. Die Unternehmen versuchten dadurch starke Schutzschilde für die eigenen Produkte aufzubauen.

Ob die billigeren Ersatzklingen weiter verkauft werden dürfen oder nicht - diese Entscheidung wird das Düsseldorfer Gericht möglicherweise erst in einigen Wochen verkünden. Selbst wenn es dazu kommt, werden "Mach3"-Besitzer allerdings wohl nicht mehr lange auf billigere Klingen warten müssen. Das umstrittene Patent läuft nach Angaben der Düsseldorfer Gerichtssprecherin im Februar 2018 aus.