Gillette, eine Tochter des US-Konsumgüterkonzerns Procter & Gamble, hat nach eigenen Angaben vom Donnerstag beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der sie dem Konkurrenten Produktion und Vertrieb von Klingen untersagen will, die an den Gillette-Rasierer "Mach3" passen.

Sie würden in Deutschland und weiteren europäischen Ländern als Eigenmarken nicht genannter Handelspartner verkauft.

Gillette sieht ein Patent verletzt, dass die Verbindung zwischen den Klingen-Einsätzen und den Griffstücken beschreibt und schützt. "Bei der Klage geht es nicht um Schadenersatz. Der Antrag richtet sich auf Patentverletzungen und soll eine einstweilige Verfügung erwirken, um die Verstöße gegen den Patentschutz zu stoppen", erläuterte eine Sprecherin von Procter & Gamble in Schwalbach bei Frankfurt.

Die beschuldigte Wilkinson Sword GmbH aus Solingen äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Auch zu ihren Handelspartnern machte die Tochter des US-Konzerns Edgewell keine Angaben. Die Drogerieketten dm und Rossmann ließen entsprechende Anfragen unbeantwortet. Ein Termin für die mündliche Verhandlung legt das Landgericht Düsseldorf fest.