Die Schweizer haben sich für den Ausstieg aus der Atomenergie entschieden. Bei der Volksabstimmung zum Energiegesetz zeichnete sich ein Ja zum langfristigen Ausstieg ab. Laut einer Prognose des Forschungsinstituts gfs.bern haben die Bürger das Gesetz angenommen, das den Bau neuer Atomkraftwerke verbietet und den Ausbau der erneuerbaren Energien fördert. Demnach liegt der Ja-Anteil über 55 Prozent. Die Zustimmung zum Energiegesetz gilt damit laut dem Schweizer Fernsehen als fix.
Damit ist der Ausstieg der Schweiz aus der Atomenergie sechs Jahre nach der Atomkatastrophe von Fukushima beschlossen. Durchgesetzt mit dem Ausstieg ohne Datum haben sich der Bundesrat (Regierung) und federführend Energieministerin Doris Leuthard und das Parlament. Eine Initiative der Grünen, die einen Ausstieg bis 2029 forderte, hatten die Schweizer vergangenen Herbst mit 54 Prozent abgelehnt.
Ein Teil des Atomstroms soll nun eingespart, ein weiterer durch Strom aus erneuerbaren Energien ersetzt werden. Das Gesetz enthält entsprechende Ziele. So werden energetische Gebäudesanierungen nun mit steuerlichen Anreizen stärker gefördert.
Die fünf bestehenden Kernkraftwerke sollen am Netz bleiben, so lange sie sicher sind. Die rechtskonservative SVP (Schweizerische Volkspartei) ist dagegen, sie warnte vor höheren Stromrechnungen.
Derzeit liegt die Schweiz im Vergleich mit EU-Ländern dank der Wasserkraft im Mittelfeld bei den erneuerbaren Energien. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoenergieverbrauch 23 Prozent. Am höchsten ist der Anteil der Alternativenergien mit über 50 Prozent in Schweden, gefolgt von Finnland, Lettland und Österreich. Den geringsten Anteil verzeichnen Luxemburg, Malta und die Niederlande. Die EU-Mitgliedstaaten wollen den Anteil erneuerbarer Energien in den kommenden Jahren weiter erhöhen. Sie haben sich auf ein Ziel von mindestens 27 Prozent bis 2030 geeinigt. Die Schweiz hat sich zum Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch kein Ziel gesetzt. Das Energiegesetz enthält nur Richtwerte für den Energie- und Stromverbrauch pro Kopf sowie für den Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien.