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Wer sich online Serien, Filme oder Fußballspiele ansieht, hat sich mit Sicherheit schon des Öfteren über diese Zeilen geärgert. Schon bald könnte die negative Emotion aber der Vergangenheit angehören.
Heute, Donnerstag, stimmt das EU-Parlament jedenfalls über eine neue Verordnung ab, die sich etwas sperrig "Portabilitätsverordnung für Online-Inhaltedienste" nennt.
Deren Auswirkung ist dafür umso einprägsamer: Nutzer sollen ab 2018 auf Reisen innerhalb Europas uneingeschränkt Zugriff auf Abos von Videodiensten wie Netflix, Amazon Video oder Sky Go haben.
Bisher war das Problem, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen dafür die Rechte fehlten. Produktionen werden grundsätzlich nämlich immer nur für ein Land verkauft. Durch das eingangs beschriebene und bei Nutzern verhasste Geoblocking verhinderten Anbieter deshalb im Ausland den Zugriff auf Videodienste.
Mediatheken bleiben ein Problem
Künftig soll das anders geregelt werden. Wenn jemand aus dem EU-Ausland zuschaut, wird so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere. Auch deswegen darf es keine Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland geben. Damit das Ganze funktioniert, sollen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden den Wohnsitz haben. Dafür können sie sich zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen.
In den kostenlosen Mediatheken der Fernsehsender werden Zuschauer deshalb sehr wahrscheinlich auch künftig auf Geoblocking stoßen.
Die neuen Regeln gelten außerdem nur für "vorübergehende" Auslandsaufenthalte. Welchen Zeitraum der Gesetzgeber damit meint, bleibt vorerst offen. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber nach Spanien verlegt, wird die Deutsche Bundesliga nicht über ein gültiges Sky-Abo anschauen können.
Anfang Juni müssen die EU-Mitgliedstaaten der Reform noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt.