Der Unterschied zwischen intelligenter Marktbeobachtung inklusive Preisgestaltung und kollusivem Verhalten sei nicht einfach festzumachen, sagte Johannes Laitenberger, Generaldirektor in der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, bei einer Veranstaltung in Wien.
Die EU-Kommission hat im Mai 2015 eine "Sektorenuntersuchung zum elektronischen Handel" gestartet und im September 2016 einen Zwischenbericht sowie im Mai 2017 einen Abschlussbericht veröffentlicht. Die Untersuchung hatte das Ziel, EU-weit Erkenntnisse zu Geschäftspraktiken im Internet zu erhalten. Laut EU-Kommission haben 2015 mehr als die Hälfte aller Erwachsenen in der EU Produkte oder Dienstleistungen im Internet bestellt.
Der Großteil der Preisgestaltung im Internethandel ist heutzutage computergesteuert, um auch auf die Angebote der Mitbewerber reagieren zu können. "Wie gehen wir bei Kartellermittlungen mit Algorithmen um?", fragte Laitenberger beim "Competition Talk" der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwochnachmittag. Nach Ansicht der EU-Kommission dürfen Unternehmen, die online Geschäfte machen, sich nicht hinter Algorithmen verstecken. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager hatte im März vor automatisierten Kartellen und Preisabsprachen durch algorithmische Preisgestaltung im Internethandel gewarnt. Algorithmen könnten den Wettbewerb behindern und Anbieter so vom Marktzugang abgeschnitten werden. Die Folge wären laut Vestager höhere Preise für die Kunden.
Geoblocking als Problemfeld
Ein weiteres Problemfeld für die Wettbewerbshüter ist das sogenannte Geoblocking, mit dem Inhalte oder Angebote im Internet regional gesperrt werden. Laut dem Zwischenbericht der EU-Kommission zum elektronischen Handel benutzen 40 Prozent der Onlinehändler in der EU Geoblocking, um den Verkauf ihrer Waren in ein anderes EU-Land über das Internet zu unterbinden. Dabei sind nur elf Prozent der Händler vertraglich dazu verpflichtet. "Bestimmte Geschäftspraktiken im elektronischen Handel könnten den Wettbewerb beeinträchtigen, da sie unverhältnismäßig stark einschränken, wie Waren in der EU vertrieben werden", sagte Vestager kürzlich bei der Veröffentlichung des Abschlussberichts.
Kritisch ist die Sache laut Laitenberger vor allem dann, wenn einseitige Geoblocking-Entscheidungen von markbeherrschenden Unternehmen getroffen werden oder wenn sich Unternehmen absprechen. Derzeit würden etwa Untersuchungen laufen, ob bei Hotelbuchungen je nach Herkunftsland unterschiedliche Preisgestaltungen und Reservierungsmöglichkeiten zulässig seien.