Die EU-Kommission hat in der Affäre um manipulierte Abgaswerte auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet. Die italienischen Behörden hätten die EU-Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugtypen des Autobauers Fiat Chrysler nicht eingehalten, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel.

Sie forderte Italien auf, sich zu Bedenken zu äußern, wonach auf die von Fiat Chrysler "eingesetzten Emissionsminderungsstrategien unzureichend reagiert worden sei".

Ähnliche Verfahren bereits gegen anderen Länder

Im Dezember vergangenen Jahres hatte Brüssel bereits ähnliche Verfahren gegen Deutschland und sechs weitere EU-Staaten eröffnet. Der Vorwurf lautete dabei, dass die Länder entweder keine Sanktionssysteme für Verstöße der Autobauer eingerichtet haben oder diese nicht anwendeten. Deutschland und Großbritannien wurde zudem vorgeworfen sich geweigert zu haben, der Kommission alle ihre Erkenntnisse aus nationalen Untersuchungen bei VW und anderen Herstellern offenzulegen.

Das Verkehrsministerium in Berlin hatte im September seinerseits in einem Schreiben an die EU-Kommission auf die Existenz illegaler Software zur Abschaltung der Abgasreinigung bei Fiat-Fahrzeugen verwiesen. Grundlage war der Test von vier Autos durch das Kraftfahrtbundesamt: zwei Fiat 500x, ein Jeep Renegade und ein Fiat Doblo.

Durch die festgestellte Abschaltung steigt nach den deutschen Angaben der Ausstoß an Stickoxiden auf das 9- bis 15-Fache des Grenzwerts. Die italienische Zulassungsbehörde sieht nach eigenen Test jedoch keinen Verstoß. Ein Schlichtungsverfahren der EU-Kommission zwischen Italien und Deutschland brachte keine Ergebnisse.

"Laxe Prüfungen"

Wegen der Abgasaffären forderte Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska die Mitgliedstaaten und das Europaparlament auf, die Kompetenzen der EU wie von ihrer Behörde gefordert auszuweiten. "Die Fahrzeughersteller haben die Emissionsprüfungen lax gehandhabt", erklärte Bienkowska. "Einige haben sogar gegen Gesetze verstoßen." Dies zeige, dass die Zuständigkeit für Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Bestrafung "nicht mehr nur den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen werden."