Der Fahrdienstvermittler Uber gehört zu den umstrittensten Start-ups der vergangenen Jahre. Die App bringt Fahrer und Kunden zusammen. Der Preis wird anhand von Nachfrage und Angebot ermittelt und liegt oft unter den Kosten für eine Taxifahrt. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst. Als solcher wäre Uber durch Richtlinien der EU von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten.
Kein Wunder also, dass die Taxifahrer gegen Uber auf die Barrikaden gehen. Nun hat der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar eine wichtige Vorentscheidung getroffen. In einem Verfahren vor dem EuGH kommt er zur Ansicht, dass Uber und seine Fahrer die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen müssen wie gewöhnliche Taxibetriebe.
Uber werden in Europa damit neue Steine in den Weg gelegt. Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angegeben ein reiner Informationsdienstleister, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag.
Mögliche Folgen für Airbnb, Deliveroo & Co.
Sollten die Luxemburger Richter seiner Einschätzung folgen, könnte sich das auch auf Firmen wie den Privatzimmervermittler Airbnb und den Essenslieferanten Deliveroo auswirken, da das Urteil als richtungsweisend für die sogenannte Sharing Economy gilt. Die EuGH-Richter schließen sich oft der Analyse des Generalanwalts an, weichen in spektakulären Fällen aber manchmal davon ab.
Uber erklärte, es werde zunächst das Urteil abwarten. Selbst wenn das Gericht der Auffassung des Generalanwalts folge, würde dies nichts an den Kontrollen der Behörden in den meisten EU-Ländern ändern, erklärte das Unternehmen. Ein solches Urteil würde allerdings die dringend benötigte Reform überholter Gesetze untergraben. Diese hinderten Millionen Europäer daran, einen zuverlässigen Fahrdienst zu bestellen, kritisierte Uber.
Szpunar argumentiert, Ubers Angebot sei keine reine Vermittlung von Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig vom Unternehmen betrieben. Deshalb könne dieses dazu verpflichtet werden, die in den einzelnen EU-Ländern für ein Verkehrsunternehmen notwendigen Lizenzen und Genehmigungen einholen zu müssen. Die mit 68 Mrd. Dollar (62,5 Mrd. Euro) bewertete Firma bringt Fahrer und Fahrgäste über eine Handy-App zusammen und sorgt damit für heftige Proteste des Taxi-Gewerbes.
In Deutschland ist Uber untersagt, Dienste mit Fahrern zu vermitteln, die keine Beförderungslizenz haben. Das entsprechende Angebot UberPOP ist auch in Frankreich und Spanien nicht mehr verfügbar. In mehreren Staaten Ost- und Nordeuropas und der Schweiz kann die App dagegen noch genutzt werden. In Berlin und anderen Regionen Europas bietet das Unternehmen den Dienst UberX mit lizenzierten Fahrern an.
Der konkrete Fall geht auf eine Klage des Taxifahrer-Verbands von Barcelona zurück, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Der Streit drehte sich um UberPOP. Uber hatte argumentiert, dass die Firma als reiner Informationsservice dafür keine Genehmigungen brauche. Der EuGH-Generalanwalt sieht dagegen im Uber-Geschäft einen Betrieb des Personennahverkehrs.