Die Regierung plant einen Ausbau der digitalen Bürgerkarte. Mit der Ende April in Begutachtung geschickten Neufassung des E-Government-Gesetzes kann jeder Bürger künftig einen elektronischen Ausweis beantragen, mit dem dann auch staatliche Dokumente wie Personalausweise oder Führerscheine via Smartphone verfügbar werden, schreiben die "Salzburger Nachrichten" am Donnerstag.
Grundsätzlich geht es beim neuen Gesetz um die Umsetzung einer EU-Verordnung: Die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer sollen auch in allen anderen EU-Staaten gelesen werden können. Dafür wird die Bürgerkarte zum "Elektronischen Identitätsnachweis" (E-ID) ausgebaut. Wer diesen elektronischen Ausweis verwenden möchte, muss sich dafür eigens registrieren (und zwar bei der zuständigen Passbehörde und nicht mehr bei privaten Registrierstellen).
Nach Angaben von Kanzleramt und Innenministerium kann das System künftig auch dafür verwendet werden, staatliche Dokumente und Ausweise via Smartphone abzurufen. Als Beispiel genannt werden etwa Führerscheine, Staatsbürgerschaftsnachweise oder Meldebestätigungen. Außerdem kann das System dazu benutzt werden, etwa bei der Online-Bestellung eines Mietautos nachzuweisen, dass man auch tatsächlich einen Führerschein besetzt. Die einzelnen Bürger können also bei den Behörden über sie gespeicherte Daten selbst abfragen und nutzen.
Alle nötigen Daten gespeichert
"Wir wollen ein digitales Ausweissystem schaffen, durch welches jeder individuell, selbstbestimmt und sicher über seine persönlichen Daten verfügen soll", sagt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) dazu. Im Unterschied zur derzeitigen Bürgerkarte werden also nicht nur Name und Geburtsdatum mitgeliefert, sondern auch weitere benötigte Daten (z.B Führerscheinnummer und das dazu gespeicherte Lichtbild).
Aus Sicherheitsgründen sollen die Daten nicht am Smartphone gespeichert, sondern bei jeder Abfrage neu erstellt werden. Als erste Pilotprojekte will das Innenministerium daran Arbeiten, Personalausweise und Waffenscheine via Handy verfügbar zu machen. Für den Führerschein sieht man die Zuständigkeit beim Verkehrsministerium, hieß es auf APA-Anfrage. Für Kanzleramts-Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) sollen bei dem System sowohl Komfort für Bürger und Unternehmen als auch Datenschutz und Sicherheit berücksichtigt werden.
Beschlossen werden soll das neue E-Government-Gesetz noch vor der Sommerpause des Nationalrats.