Ein entsprechender Gesetzesentwurf, (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG) der die EU-Geldwäscherichtlinie umsetzt, ist in Begutachtung, schreibt der "Standard". Nach Definition des Gesetzes ist jeder ein wirtschaftlicher Eigentümer, der mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte hält.

"Kontrolle" über das Unternehmen übt aus, wer mehr als 50 Prozent der Anteile an einem Unternehmen, einer Stiftung oder einem Verein besitzt. Das gilt auch dann, wenn die Kontrolle über verschachtelte Unternehmen ausgeübt wird.

350.000 Einheiten erfasst

In dem geplanten Register werden rund 350.000 Einheiten erfasst. Sie sind selber dafür verantwortlich, ihre Eigentümer zu melden. Für viele gibt es aber schon Aufzeichnungen, etwa im Firmenbuch oder im Vereinsregister, sodass rund 290.000 davon keine neuerliche Meldung abgeben müssen, außer der wahre wirtschaftliche Berechtigte ist jemand anderer, als aus den offiziellen Registern hervorgeht, heißt es in den Unterlagen zur Begutachtung.

Geldstrafen bei Falschmeldungen

Stiftungen und Fonds gemäß Paragraph 1 BStFG 2015, landesgesetzlich eingerichtete Stiftungen und Fonds, Trusts und trustähnliche Vereinbarungen müssen nun nachmelden. Für Falschmeldungen drohen laut "Standard" bis zu 200.000 Euro Strafe.

Eine öffentliche Einsicht in das Register ist zum Schutz der datenschutzrechtlichen Interessen der wirtschaftlichen Eigentümer nicht vorgesehen. Nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses darf die Registerbehörde Einsicht in Form eines amtssignierten Auszuges aus dem Register gewähren. Ansonsten dürfen nur Berufsgruppen die Daten abrufen, die bei ihren Kunden auf besondere Sorgfalt achten müssen, etwa Banken, Rechtsanwälte, Steuerberater oder gewisse Behörden.

15. Mai ist Ende der Begutachtungsfrist

Österreich setzt mit diesem Gesetz die EU-Geldwäscherichtlinie (Art. 30 und 31 Richtlinie (EU) 2015/849) um. Der Gesetzesentwurf wurde am 21. April 2017 in Begutachtung versandt. Ende der Begutachtungsfrist ist der 15. Mai 2017. In Kraft treten soll dieses Bundesgesetz am 15 Jänner 2018. Weitere Entwicklungen bei der EU-Geldwäscherichtlinie sollen noch eingearbeitet werden.

Laut "Standard" gibt es aufgrund einer parallel zum WiEReG eingebrachten Gesetzesnovelle einen Konflikt zwischen den Koalitionsparteien. Denn wie ebenfalls in der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehen, hat Österreich eine Liste politisch exponierter Personen festgelegt, mit denen Banken nur unter besonderer Vorsicht Geschäfte machen dürfen. Dazu gehören neben Spitzenpolitikern auch Manager von Unternehmen mit mehrheitlicher Bundes- oder Landesbeteiligung. Das ÖVP-geführte Finanzministerium wolle die Landesunternehmen von der Liste streichen, das SPÖ-geführte Bundeskanzleramt nicht, so die Zeitung.