Am Dienstag findet die erste Verhandlungsrunde der Sozialpartner für einen neuen Tourismus-Kollektivvertrag statt. Eingeläutet wurden die Gespräche vergangene Woche mit einem Tourismus-Gipfel von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Tourismus-Sprechern der Parteien, der überraschend harmonisch über die Bühne ging. 

Die Sozialpartner beteuerten nach dem Gipfel ,dass in Zukunft mehr das Positive in der Branche herausgestrichen werden soll. Einig waren sich die Verhandler auch darüber, dass die Mobilität der Arbeitnehmer gefördert und die Berufsschulzeit verlängert gehören.

Problem saisonale Arbeitslosigkeit

Einig sind sich die Branchenvertreter des Weiteren darüber, dass das Problem der saisonalen Arbeitslosigkeit angegangen werden muss. Hier schwebt ihnen eine ähnliche Regelung wie am Bau mit der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse vor. Sie verwaltet die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche und die Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung.

Streitpunkt maximal erlaubte Arbeitszeit

Weit heikler sind schon das Thema Arbeitszeitverlängerung und die unbezahlten Pausen, zum Beispiel zwischen der Zubereitung des Frühstücks und des Abendessens. Die Arbeitgeber hätten gerne eine maximal erlaubte Arbeitszeit von zwölf Stunden am Tag und reduzierte Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen. Derzeit sind als Richtwert elf Stunden Ruhe vorgeschrieben.

Die Arbeitnehmer hingegen wünschen sich eine bessere Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten und familienfreundlichere Regelungen. Außerdem kritisieren sie, dass Überstunden oft nicht bezahlt würden.