Das Europäische Verbraucherzentrum verzeichnet in den vergangenen Monaten vermehrt Anfragen wegen Online-Singlebörsen. Bei Abmeldung vom Dienst kassieren die Seiten oft dennoch 50 Prozent der Mitgliedsgebühr, schreibt der Verein für Konsumenteninformation in einer Aussendung.
Dargestellt wird die Methode anhand eines echten Falls. Eine Frau hat bei einer Vermittlungsplattform eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Der stolze Preis: 296,51 Euro für sechs Monate. Nach einem Tag kündigte sie die Mitgliedschaft wieder. Dennoch hatte sie zu zwei anderen Mitgliedern Kontakt. Daraufhin verrechnete die Plattform trotz Rücktritt 118,60 Euro.
Möglich ist das durch eine Gesetzeslücke. Zwar hat man in der EU bei Online-Partnerbörsen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Allerdings kann ein Wertersatz verlangt werden, wenn die Mitgliedschaft bereits "genutzt" wurde, also ein Kontakt zu anderen Mitliedern bestand. Dafür reicht schon das Drücken eines Buttons, wie "Kompliment" oder "Zuzwinkern".
Konsumentenschützer raten daher, die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchzulesen. Außerdem sollte man sich vorab über die Abmelde-Modalitäten und mögliche Kosten informieren.