Das deutsche Verfassungsgericht hat der deutschen Regierung für die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada drei Bedingungen mit auf den Weg gegeben:
Die deutsche Regierung darf nur für die Teile zustimmen, für die zweifellos die Europäische Union (EU) zuständig ist. Bereiche, die in die Kompetenz der Bundesrepublik fallen, dürfen nicht für vorläufig anwendbar erklärt werden. Dabei geht es etwa um das umstrittene Investitionsschutzgericht.
Nach dem Abkommen soll ein zentraler CETA-Ausschuss Vertragsanpassungen vornehmen dürfen. Die EU-Staaten sind in diesem Gremium nicht vertreten. Deshalb verlangen die Verfassungsrichter, dass die Beschlüsse des Ausschusses "hinreichend demokratisch" rückgebunden werden - etwa durch die Vereinbarung, dass der Ausschuss nur auf der Grundlage eines gemeinsamen, einstimmig getroffenen Standpunkts der EU-Minister etwas beschließen kann.
Zuletzt braucht es einen Notanker - "in letzter Konsequenz" muss die deutsche Regierung aus dem Abkommen aussteigen können: Aus dem Wortlaut des Vertragstexts ergibt sich dieses Recht nicht zwingend. Deshalb muss die deutsche Regierung dieses Verständnis "unverzüglich in völkerrechtlich erheblicher Weise" erklären.
Rechtsverbidlicher Zusatztext
Nicht nur aus Deutschland kommen in letzter Minute Forderungen an die Ceta-Verhandler. Österreich hat wie berichtet den Zusatztext zu Ceta eingefordert. Wichtig ist für Bundeskanzler Christian Kern vor allem die rechtsverbindlichkeit des Zusatzpapiers. "Der rechtliche Status dieser Erklärung muss schon tatsächlich eine Bindungswirkung haben, deshalb stellen wir uns ja auch vor, dass das entsprechend im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird", so Kern.
Es seien auch entsprechende Rechtsgutachten beauftragt worden, die noch einmal präzise versuchten, die Reichweite dieser Erklärung darzustellen. "Das schaut aus unserer Sicht ganz vernünftig aus, dass das wirklich ein handhabbares Instrument wäre", sagte der Kanzler. Aber es gebe einfach "viele Punkte, die noch offen sind, die wir noch einmal versuchen müssen einer Erklärung zuzuführen".
Weitere Vorbehalte
Das wallonische Regionalparlament in Belgien könnte CETA kippen. Die Abgeordneten würden wahrscheinlich gegen die Vereinbarungen stimmen, sagte der Präsident des Regionalparlamentes, Andre Antoine, dieser Tage laut einem Agenturbericht. Angeblich geht es der wirtschaftlich kränkelnden Wallonie darum, Gegenleistungen aus Brüssel für die Zustimmung auszuhandeln.
Auch Slowenien gehörte zu jenen Ländern, die Vorbehalte gegenüber CETA gehabt haben. In der Diskussion konnten laut dem Minister bestimmte Veränderungen erreicht werden, wie etwa die Ratifizierung in den nationalen Parlamenten sowie darüber, dass vorläufig nur ein Teil des Abkommens angewendet wird.
In der gemeinsamen Erklärung zur Interpretation des Abkommens habe Slowenien "positive Änderungen" durchsetzen können, sagte der Wirtschaftsminister. Die Vorbehalte Sloweniens haben sich vor allem auf die Sicherheit des Wassers vor Privatisierung, die Standards für Lebensmittel sowie auf das Investitionsgerichtshof (ICS) bezogen.
Die Bürger Rumäniens und Bulgariens unterliegen gegenüber Kanada einer Visumpflicht. Diese würden die Regierungen der beiden EU-Staaten gerne ausgeräumt wissen.
Auch die Regierung Budapest hat unter Vorbehalt der vorläufigen Anwendung des Handelspakts zugestimmt. Bedingung ist, dass die Vertragselemente, die die EU-Mitglieder direkt betreffen vorerst eben nicht rechtskräftig werden. Das Thema CETA spielt im Nachbarland aber im Vergleich zu Österreich praktisch keine Rolle.