"Auf Grund der kurzen Gültigkeitsdauer der Registrierkassenpflicht liegen noch keine Gesamtzahlen vor", hieß es aus dem Finanzministerium auf APA-Anfrage zur Zahl der Strafen. "Aus den Prüfungen geht jedoch hervor, dass in den überwiegenden Fällen die Registrierkassenpflicht eingehalten wird."
Über eine Registrierkasse müssen Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro mit mehr als 7.500 Euro Barumsatz im Jahr verfügen. Im Juni wurden nach Protesten von Interessensvertretungen Erleichterungen für gemeinnützige Vereine und kleine Betriebe beschlossen. Für Firmen mit Umsätzen, die außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden, sowie Alm-, Berg-, Ski-und Schutzhütten gilt die Registrierkassenpflicht erst ab 30.000 Jahresumsatz.
Die Finanzämter haben bei Betriebsprüfungen und Kassennachschauen in den vergangenen Monaten die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bereits kontrolliert. Bei den Kontrollen sind laut Finanzministerium bei "vielen Betrieben, die Anwendung der neuen Bestimmungen festgestellt" worden. "Bei nicht korrekter Anwendung wurden bereits von den Finanzämtern Strafen ausgesprochen." Die Auswahl der Kontrollen erfolge auf Basis von Risikoanalysen und ohne eine Branche auszulassen.
Über die Zahl der säumigen Registrierkassen-Betriebe gibt es im Finanzministerium keine Schätzungen. Ob die Registrierkassenpflicht zu den erwarteten hohen Steuer-Mehreinnahmen führt, ist derzeit noch offen. "Die erwarteten Einnahmen können erst nach Jahresabschluss verifiziert werden", heißt es aus dem Finanzministerium.