Eine ehemalige Selbstständigkeit ist der häufigste Grund für eine Privatinsolvenz. Fast ein Drittel (30 Prozent) der Privatpleiten fällt auf Ex-Unternehmer. Gleich danach folgen eigenes Verschulden (18,6 Prozent) - sei es durch Überschätzung der eigenen Leistungskraft oder durch schlechten Umgang mit Geld oder Spekulation - und Arbeitslosigkeit (16,5 Prozent).
Das gab der Kreditschutzverband KSV1870 am Freitag bekannt.
Doch auch Lebenskrisen (11,7 Prozent) wie eine Scheidung, ein Unfall oder eine chronische Krankheit sowie persönliche Probleme (10,8 Prozent) wie Drogenkonsum oder Glücksspielsucht können jemanden in die Pleite schlittern lassen. Lasten aus dem familiären Umfeld wie etwa Haftungsübernahmen für Angehörige, Unterhaltspflichten, Pflege oder Karenz stellen mit einem Anteil von etwa 7 Prozent die geringsten Insolvenzursachen, so der KSV.
120.000 Verfahren, 73 Prozent Einigung
1995, bei der Einführung des Privatkonkurses, betrug der Anteil der ehemals Selbstständigen an den Privatkonkursen noch 40 bis 50 Prozent. "Die Abweisungen mangels Masse bei den Unternehmensinsolvenzen sind seit einigen Jahren relativ rückläufig und je mehr Insolvenzverfahren über Unternehmer eröffnet werden, desto weniger über ehemalige Selbstständige mit Schulden", erläutert KSV-Experte Hans-Georg Kantner.
Der KSV fordere daher schon lange, dass über alle insolventen Unternehmen unverzüglich ein Verfahren eröffnet werde. Dies würde Schuldenregulierung oder Sanierung deutlich erleichtern.
Seit der Einführung des Privatkonkurses sind mehr als 120.000 Verfahren eröffnet worden. In etwa 73 Prozent der Verfahren sei es zu einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern mittels Zahlungsplan gekommen.