Die zwischen Österreich und den Gläubigern der Heta (Abbaugesellschaft der früheren Hypo Alpe Adria) erzielte Vereinbarung ist in Einklang mit EU-Recht. Die EU-Kommission erklärte am Donnerstag, dass diese Vereinbarung keine neuen Staatshilfen enthält, weil es sich nur um die Auszahlung einer zuvor genehmigten staatlichen Garantie handle.
Österreich habe aus Gründen der Rechtssicherheit das "Haftungsgesetz Kärnten" der EU-Kommission notifiziert, welches Österreich ermöglicht habe, den Gläubigern ein formelles Angebot auf Grundlage des unterzeichneten Memorandums of Understanding (MoU) zu machen, erklärte die EU-Kommission weiters.
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hatte im Mai mit den Heta-Gläubigern eine grundsätzliche Einigung über eine außergerichtliche Beilegung des Streits über die Heta-Verbindlichkeiten erzielt, für die das Land Kärnten haftet.