Die Regelung solle nach Wunsch der SPÖ am 1. Jänner 2017 in Kraft treten, die ÖVP sperre sich aber dagegen, berichte die "Krone".
Konkret plant Stöger laut Angaben des Sozialministeriums einen Zusatz im Verbraucher-Zahlungskontogesetz mit folgendem Inhalt: "Eine Vereinbarung in einem Rahmenvertrag, nach welcher der Verbraucher ein Entgelt für einzelne Bargeldabhebungen von seinem Zahlungskonto zu zahlen hat, ist unwirksam, es sei denn die Vereinbarung betrifft Bargeldabhebungen mit Hilfe einer Kreditkarte."
Keine Rechtsgrundlage für Gebühr
Damit gäbe es keine Rechtsgrundlage mehr für Bankomatgebühren, diese wären somit verboten. Dieses Verbot sei laut Verfassungsdienst möglich, so das Sozialministerium. Zur Umsetzung sei sowohl eine Regierungsvorlage als auch ein Initiativantrag im Parlament möglich.
Das Thema kam kürzlich auf, als ein Bankomatbetreiber - Euronet - hierzulande eine Abhebegebühr von 1,95 Euro einführte.
"Mit Kanonen auf Spatzen schießen"
Die Bankensparte in der Wirtschaftskammer spricht sich indes gegen ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren aus. Die Kreditwirtschaft sei für eine klare Kennzeichnung statt "Entgelt-Verbote", heißt es in einer Aussendung am Sonntag.
"Wir sagen ein klares Ja zu Transparenz und Kennzeichnung, sehen aber keinen Anlass für voreilige Schnellschüsse, nur weil ein einzelner kleiner Anbieter für Bankomatbehebungen ein Entgelt einhebt", sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Von rund 8.500 Bankomaten in Österreich würden bei gerade einmal rund 70 nunmehr Gebühren für Abhebungen verlangt. Im Sinne der Transparenz sollte das klar gekennzeichnet werden. "Darauf mit einem gesetzlichen Verbot, also unter anderem mit einem massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit zu reagieren, bedeutet hingegen mit Kanonen auf Spatzen zu schießen", so Rudorfer. In Österreich gebe es bei den Konten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.