Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine Unterlassungsklage gegen Danone eingereicht und war damit erfolgreich. Der Grund dafür: Das Joghurt "Oikos Greek" erwecke den Eindruck, es stamme aus Griechenland, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des VKI. Laut Danone, erkläre der Zusatz auf der Verpackung "Joghurt nach griechischer Art", dass es nicht in Griechenland produziert werde.
Hergestellt wird das Joghurt in Deutschland. Es wird in einer blau-weißen Verpackung angeboten, auf der antike Säulen abgebildet sind. Der Produktname ist in griechischer Schrift aufgedruckt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) beurteilte die Aufmachung als irreführend. Das Joghurt vermittelte den Anschein, dass das Produkt tatsächlich aus Griechenland stamme. Der Zusatz "Joghurt nach griechischer Art" in drei Sprachen reiche nicht aus, um eine Irreführung zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Firma Danone argumentierte, dass die Verpackung nur zeigen solle, dass es sich bei "Oikos Greek" um ein Joghurt nach griechischer Art handelt. Es werde nur das Produkt beschrieben, um die Herkunft gehe es dabei nicht. Laut dem Unternehmen war es nicht die Absicht, mit dem Verpackungsdesign des Produktes einen unrichtigen Eindruck bei den Konsumenten zu vermitteln, hieß es auf Nachfrage der APA. Produktinformationen, wie das Zutatenverzeichnis und die Herkunftsangabe, seien auf der Produktverpackung gekennzeichnet.
Laut dem VKI seien Konsumenten nicht verpflichtet sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Danone Joghurt in Griechenland herstellt. Bei griechischem Joghurt handle es sich um ein landestypisches Produkt, welches laut VKI bevorzugt in Griechenland hergestellt wird. In diesem Jahr wurde bereits in einem ähnlichen Fall gegen die Firma Patros ein Urteil gefällt.