Die Arbeiterkammer fordert eine gesetzliche Klarstellung, damit das Geldabheben am Bankomaten gratis bleibt. Die Banken würden ihren Kunden dafür ohnehin schon Konto- oder Zeilengebühren verrechnen. Eine doppelte Bezahlung sei eine zusätzliche Gebühr, auch wenn sich die Bank eines externen Bankomatbetreibers bediene. Das müsse der Gesetzgeber verhindern, fordert die AK am Freitag.
Unverbindliche Absprachen mit den Banken, keine Bankomatgebühren zu verlangen, bringen nichts, betont die AK und verweist auf die jetzt eingehobenen Gebühren. Verbindliche Regeln müssten her, so die AK in einer Aussendung.
Wie berichtet, verlangt der US-amerikanische Bankomatenbetreiber Euronet seit kurzem für jede Abhebung an einem seiner rund 70 in Österreich aufgestellten Bankomaten 1,95 Euro. Bis jetzt ist nur bekannt, dass der Einzelhandelskonzern Rewe deswegen seinen Vertrag mit Euronet mit sofortiger Wirkung gekündigt hat. Das betrifft etwa sechs in Merkur-Filialen aufgestellte Euronet-Geräte.
Basisdienstleistung
Laut AK geht es um das Vertrauen der Bankkunden. Ein Girovertrag sei eine Basisdienstleistung, die auch beinhalte, dass sich die Kunden ihr eigenes Geld abholen können. Sie zahlten dafür auch vereinbarte Kontoführungsentgelte. Zusatzkosten einfach in Rechnung zu stellen, sei aus mehreren Gründen nicht angemessen.
"Die Menschen sollen immer mehr Bankgeschäfte selbst erledigen, anderseits kassieren die Banken im Zahlungsverkehr kräftig ab: Die Habenzinsen sind im Keller, und die Girokontospesen sind teilweise überdurchschnittlich gestiegen". Das zeigten AK-Analysen.
Die AK rät den Konsumenten, die bereits in die Bankomatgebühren-Falle getappt sind, von ihren Hausbanken die Gebühr zurückzufordern. Ein Musterformular dazu gibt es auf der AK-Homepage unter wien.arbeiterkammer.at.