Das Oberlandesgericht Düsseldorf stufte die Sondergenehmigung am Dienstag in einem Eilverfahren als rechtswidrig ein - unter anderem wegen möglicher Befangenheit von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Die Entscheidung bedeutet noch nicht das Aus für die Fusion; sie darf aber vorerst nicht unter Dach und Fach gebracht werden.
Die von Gabriel erteilte Ministererlaubnis erweise sich "schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig", teilte das Gericht mit. Sie sei deshalb "zunächst außer Kraft gesetzt" worden. In dem Beschluss heißt es: "Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Erlaubnisentscheidung."
Mögliche Befangenheit
Als einen Grund nannte das Gericht eine mögliche Befangenheit Gabriels. So habe er "geheime Gespräche" mit Edeka-Chef Markus Mosa und Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub geführt. Dies habe sich erst nach einer Anforderung von Akten beim Ministerium herausgestellt. Der Inhalt sei "nicht aktenkundig" gemacht worden. Die Gespräche hätten zudem "ohne Kenntnis und unter Ausschluss" der weiteren Beteiligen - wie des Konkurrenten Rewe - stattgefunden.
Außerdem stelle der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser's Tengelmann keinen Gemeinwohlbelang dar, erklärte das Gericht. Auch die Argumentation des Ministers, mit harten Auflagen die rund 16.000 Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann zu sichern, wurde von den Richtern angezweifelt.
Vorwurf zurückgewiesen
Das Wirtschaftsministerium wies den Vorwurf der Befangenheit zurück. "Die vom Gericht behauptete Befangenheit wurde von keinem Verfahrensbeteiligten zu keinem Zeitpunkt vorgetragen", erklärte das Ministerium. Die Gespräche mit Mosa und Haub seien zudem "im Rahmen eines solchen Verfahrens üblich, möglich und zulässig". Es sei zudem nicht nachvollziehbar, dass Arbeitnehmerrechte vom Gericht nicht als Gemeinwohlgrund angesehen würden. Schließlich gehe es um die Existenz von vielen tausenden Beschäftigten.
Bei Tengelmann sorgte die Entscheidung für "große Bestürzung", wie Konzernchef Karl-Erivan Haub mitteilen ließ. Ziel der Unternehmensgruppe sei es immer gewesen, die Supermarktkette "als Ganzes abzugeben und damit den größten Teil der Arbeitsplätze zu erhalten". Haub hatte während des Ringens um die Ministererlaubnis mehrfach damit gedroht, dass bei einer Einzelabwicklung tausende Jobs verloren gehen könnten.
Eilverfahren von Konkurrenz beantragt
Das Eilverfahren war von Rewe und der Handelskette Markant beantragt worden. Sie haben vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingereicht. Über diese wird das Gericht nach eigenen Angaben "in den kommenden Monaten" entscheiden. Mit dem im Eilverfahren erlassenen Beschluss verhindern die Unternehmen nun, dass die Fusion vor dieser Entscheidung abgeschlossen werden kann - und dann wohl nicht mehr rückgängig zu machen wäre.
Rewe setzte darauf, dass das Gericht die Ministererlaubnis auch in seiner abschließenden Bewertung für ungültig erklärt. Das Unternehmen erwarte keine andere Entscheidung, "weil sich die Fakten nicht mehr ändern", erklärte der Sprecher der Rewe-Gruppe, Martin Brüning.
Das Geschäft war ursprünglich vom Bundeskartellamt untersagt worden. Auch die Monopolkommission hatte sich dagegen ausgesprochen. Gabriel erließ dennoch eine Sondergenehmigung und machte mehrere Auflagen für die Übernahme.