Die AvW-Gläubiger werden von der öffentlichen Hand entschädigt. Entsprechend den Vorgaben des OGH hat der Nationalrat Mittwochabend überraschend die Bereitstellung von nicht weniger als 148 Millionen Euro beschlossen.

Konkret wird der Finanzminister ermächtigt, 148,4 Millionen Euro an die "Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH" (AeW) zu leisten, um die Forderungen der Anleger des Kärntner Finanzkonzerns zu befriedigen. Die AeW selbst war finanziell nicht imstande die Gläubiger zu entschädigen und hatte Musterverfahren vor dem Obersten Gerichtshof geführt, der letztlich Entschädigungsleistungen verfügte.

Für Ärger speziell der Grünen sorgte, dass die Vorlage erst im letzten Moment mittels Abänderungsantrag auf die Tagesordnung gehievt wurde. Zudem stellte der Abgeordnete Werner Kogler die Frage in den Raum, ob wirklich jeder von der öffentlichen Hand entschädigt werden müsse, der auf windige Angebote eingehe.

Noch einmal passieren soll es dem Steuerzahler jedenfalls nicht, bei entsprechenden Fällen in die Bresche springen zu müssen. Ein (unverbindlicher) Entschließungsantrag der Koalition fordert den Finanzminister auf, gesetzlich sicherzustellen, dass Werteverluste einer Anlage nicht mehr Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung werden können bzw. dass diese Stelle Anwendungsfälle selbst ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand tragen kann.

12.500 Anleger

Eigentlich müsste auch die Haftungsgesellschaft AeW jenen 12.500 Anlegern ihre Schäden ersetzen, die sie aufgrund ihrer Fehlinvestitionen in Wertpapiere die AvW-Aktiengesellschaft erlitten haben. Doch die AeW sieht sich außerstande, diese rund 153 Millionen Euro zu berappen. "Sie übersteigen die Leistungsfähigkeit der AeW bei Weitem", sagte ihr Geschäftsführer Johannes Gotsmy zur "Presse".

"Schaden wird solidarisiert"

Dabei hat die AeW bei ihren Mitgliedern, den österreichischen Wertpapierunternehmen, 2015 schon Sonderbeiträge eingehoben. "Aber sie trifft überhaupt kein Verschulden an der AvW-Pleite", sagt Gotsmy. Es sei gesetzlich auch nicht vorgesehen, dass sie mehr zahlen, "denn sonst wären sie selbst in ihrer Existenz gefährdet." Und nachdem die Rechtsprechung nicht die Anleger die Verantwortung für ihre Investments tragen lassen will, bleibt nur eines: "Der Schaden wird solidarisiert", so Gotsmy.