Der heutige Zusatzantrag von SPÖ und ÖVP bringt eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht für Umsätze außerhalb fester Räumlichkeiten, wenn diese unter 30.000 Euro pro Jahr bleiben.

Bis zur selben Umsatzgrenze entfällt die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten. Die Losung wird hier durch die "Kalte-Hände-Regelung" ermittelt. Auch Buschenschenken bekommen Erleichterungen. Die Frist zur Einrichtung eines Registrierkassensystems mit Vorkehrungen gegen Manipulationen wird um drei Monate bis zum 1. April 2017 verlängert, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Kantinenbetrieb

Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Kantinenbetrieb gemeinnütziger Vereine, sofern die Kantine maximal 52 Tage im Jahr geöffnet hat und nicht mehr als 30.000 Euro umsetzt. Bei Vereinsfesten wird die Zusammenarbeit mit Gastronomen erleichtert, indem die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht ausgenommen wird. Bei kleinen Vereinsfesten gilt dies auch für die unentgeltliche Mitarbeit vereinsfremder Personen. Für den Einsatz von Aushilfskräften zur Abdeckung von Arbeitsbedarf in Stoßzeiten wird im Ausmaß von 18 Tagen pro Jahr eine Steuerbefreiung eingeführt.

In diesem Zusammenhang nahm der Ausschuss auf Antrag der beiden Regierungsparteien auch Klarstellungen in der Gewerbeordnung vor. Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 wurde unter Berücksichtigung des SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages samt Änderung der Gewerbeordnung mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit verabschiedet.

Ausnahmen

Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen ebenso eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht bis zu 72 Stunden im Jahr. Dieselbe steuerliche Begünstigung soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 Euro nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige oder politische Zwecke verwendet werden.

Zur Ausnahme für die regionalen Parteienableger gab es zuletzt Kritik. Heute kam von allen Oppositionsparteien auch Kritik zur kurzfristigen Vorlage des Abänderungsantrages, der von SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer eingebracht wurde. Die Grüne Ruperta Lichtenecker lobte zwar etwa die Erleichterungen für Almhütten, lehnte aber das "Flickwerk" ab, das nun bei der Registrierkassenpflicht entstehe. Bei der Parteienfinanzierung drängte die Abgeordnete auf mehr Transparenz, die beantragte Zweckwidmung im Zusammenhang mit den Ausnahmen für Parteien hält die Abgeordnete für "Kosmetik". Von ÖVP-Vizeklubobmann August Wöginger kam naturgemäß Lob für "praxisnahe Verbesserung für kleine Betriebe sowie gemeinnützige Vereine". Er verwehrte sich gegen Kritik, wonach die Ausnahme für die Parteien etwas mit Parteienfinanzierung zu tun hätten.

Kritik

FPÖ-Politiker Hubert Fuchs hingegen hielt die Ausnahmen für Partei- und Vorfeldorganisationen ebenso für problematisch wie Rainer Hable von den NEOS. Fuchs trat demgegenüber dafür ein, Feuerwehren den Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn sie mit Spendengeldern Ausrüstungen anschaffen.