Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat elf Klauseln bei Darlehensbedingungen des Grazer Start-ups Karmawerte GmbH erfolgreich beeinsprucht. So sahen die Verträge der auf Photovoltaik spezialisierten Firma - die sich u.a. über Nachrangdarlehen finanziert - bei vorzeitiger Kündigung durch den Verbraucher hohe Ersatzleistungen vor. Das Urteil des Landesgerichts Graz ist noch nicht rechtskräftig.
Der Einspruch erfolgte im Auftrag des Sozialministeriums. Das 2013 gegründete Grazer Start-up nimmt zur Unternehmensfinanzierung u. a. Kredite bei Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, wie der VKI am Montag in einer Aussendung mitteilte. Der VKI habe die Bedingungen geprüft, das Grazer Landesgericht habe der Klage stattgegeben, alle elf Regelungen seien als unzulässig eingestuft worden.
Die Klauseln würden hohe Ersatzleistungen vorsehen, wenn Konsumentinnen und Konsumenten ihren Vertrag mit der Firma vorzeitig beenden wollten. In diesem Fall berechnete das Unternehmen die Differenz zwischen der vereinbarten Gesamtsumme und den bereits eingezahlten Beträgen. 25 Prozent des Betrages wurden dann als pauschalierte Ersatzleistung in Rechnung gestellt. Laut VKI habe das Gericht nicht nur die pauschale Ersatzleistung an sich, sondern auch die Höhe als unzulässig bezeichnet.