Weil sie Provisionen aus Geschäften mit der Meinl Bank unversteuert nach Liechtenstein brachten, sind heute Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der frühere Meinl-Manager Johann Mantler und sein Steuerberater verurteilt worden. Beide wurden wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung und Untreue schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu Haft- und Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt.

Freigesprochen wurde eine mitangeklagte Steuerberaterin und deren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz angeklagte Steuerberatungskanzlei TPA Horwath.

Je 30 Monate Haft

Mantler und sein Steuerberater wurden vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Tolstiuk beide zu je 30 Monaten Haft, davon 20 Monate bedingt, sowie zu weiteren 15 Monaten Haft bedingt verurteilt. Die Zweiteilung der Strafen ergibt sich daraus, dass sowohl das Strafgesetz als auch das Finanzstrafgesetz zur Anwendung kamen. Außerdem müssen beide jeweils eine Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro zahlen, davon wurde die Hälfte auf drei Jahre bedingt nachgesehen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der Prozess hatte im September 2015 begonnen, mehrere Gutachter wurden beigezogen. Der Schöffensenat habe es sich nicht leicht gemacht, erläuterte Richter Michael Tolstiuk das Urteil. Die Stiftungen in Liechtenstein seien gegründet worden, "um hier eindeutig steuervermeidend vorzugehen", sagte er: "Die Sache war gut durchdacht." Die Gewinnschein-Konstruktion wurde dazu verwendet, um Gelder von einer Gesellschaft in Österreich in eine Stiftung in Liechtenstein zu verfrachten, so der Richter. Mantlers Steuerberater hatte auch selber eine Funktion im Stiftungsnetzwerk inne und daher "Einfluss und Möglichkeiten".

Mildernd wurden die lange Verfahrensdauer und die bisherige Unbescholtenheit der beiden gewertet. Erschwerend wirkte das Ausmaß der Taten, wodurch die Wertgrenze um das 45-fache überschritten wurde, sowie das Zusammentreffen der Steuerhinterziehung mit dem Verbrechen der Untreue.

Steuerberaterin freigesprochen

Den Freispruch für die Steuerberaterin begründete Tolstiuk damit, das sie ursprünglich von den anderen Angeklagten belastet worden wäre, die Vorwürfe hätten sich aber nicht als wahr herausgestellt. Sie habe vielleicht ihrem Mentor, dem verurteilten Steuerberater, zu sehr vertraut, Vorsatz sei ihr aber nicht nachzuweisen. Daher wurde sie mangels subjektiver Tatseite freigesprochen.

Mantler und der mitangeklagte aber erkrankte Francis Lustig hatten mit Immobilien- und Wertpapiergeschäften für Meinl in den Jahren 2002 bis 2007 hohe Provisionen verdient. Die Erträge daraus betrugen 30,3 Mio. Euro. 16,8 Mio. Euro davon waren unversteuert nach Liechtenstein geflossen. Ihre österreichischen Firmen legten Gewinnscheine auf, die von Stiftungen in Liechtenstein gezeichnet wurden. So floss zunächst ein Geldbetrag von Liechtenstein in die österreichischen Firmen, aber daraufhin über Jahre hinweg ein Vielfaches der Summe nach Liechtenstein. Die Renditen für die Gewinnschein-Zeichner lagen bei 6.080 Prozent (Proventus), beim zweiten Deal (Firmus) lag die Rendite sogar bei 7.950 Prozent. Damit wurde in Österreich die Körperschaftssteuer entzogen, so die Anklage. Hinter den Stiftungen in Liechtenstein standen Mantler, Lustig und der mitangeklagte Steuerberater, was der Finanz so nicht offengelegt worden sei, argumentierte der Vertreter der Finanz. Erst durch eine profunde Steuerprüfung sei die "Steuerhinterziehung auf hohem Niveau" entdeckt worden.