Die Europäische Zentralbank (EZB) und ihr Präsident Mario Draghi haben mit ihrem Euro-Rettungsprogramm von 2012 nicht ihre Kompetenzen überschritten. Dieses Urteil hat das deutsche Bundesverfassungsgericht heute, Dienstag, verkündet.
Im Ernstfall darf die EZB mit deutscher Beteiligung Euro-Krisenstaaten durch Staatsanleihenkäufe stützen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag mehrere Klagen gegen das sogenannte OMT-Programm ab, stellte seine Durchführung aber unter Bedingungen.
Damit schlossen sich die Karlsruher Richter in den wesentlichen Punkten einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2015 an.
Entschieden wurde über einen Beschluss der Notenbank aus dem September 2012 ("Outright Monetary Transactions"), der bis heute nie angewandt wurde. Allein die Ankündigung, wenn nötig unbegrenzt Staatsanleihen von Ländern in Finanznot zu kaufen, beruhigte damals auf dem Höhepunkt der Euro-Schuldenkrise die Finanzmärkte. Denn der Kauf von Staatsanleihen würde ein Land zahlungsfähig halten, weil dessen Zinslast gedrückt würde.
Umstritten war, ob die EZB eigenmächtig solche Risiken für den Steuerzahler eingehen und direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte. Die Verfassungsrichter hatten Anfang 2014 schwerwiegende Bedenken geäußert, vorab aber den EuGH entscheiden lassen. Der Luxemburger Gerichtshof sah in dem Beschluss keinen Verstoß gegen EU-Recht. Auf dieser Grundlage fiel nun das endgültige Urteil.