Die letzten finalen Verhandlungen sind am Montagabend noch am Laufen gewesen, bestätigte ein Sprecher von Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) auf APA-Anfrage. Zuvor hatte die "Kronenzeitung" (online) berichtet, dass das Registrierkassengesetz nun entschärft wird.

Dem Bericht zufolge soll es beispielsweise bei Vereinen doch noch zu einigen Erleichterungen kommen. Auch die sogenannte Kalte-Hände-Regelung für Umsätze, die im Freien erzielt werden, soll vereinfacht werden. Inhaltliche Bestätigungen waren dafür vorerst von den politischen Playern nicht zu erhalten. Realistisch erschien aber, dass die Änderungen bereits im Ministerrat am morgigen Dienstag auf der Tagesordnung stehen könnten.

Erleichterungen für Vereinsfeste

Die "Krone" schreibt etwa, dass es unter anderem für kleinere Vereinsfeste zu Erleichterungen kommen werde. Etwa könnte die Stundengrenze von 48 auf 72 Stunden erhöht werden. Auch werde die Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen fallen. Etwa werde auch die Zusammenarbeit von Wirten mit Vereinen vereinfacht. Angebote von Gastronomen sollen nicht mehr dem Verein zugerechnet werden, damit der Verein die volle steuerrechtliche Begünstigung bekommt. Auch bei der sogenannten Kalte-Hände-Regelung für Umsätze im Freien müssen diese Umsätze laut dem Bericht künftig nicht mehr den Umsätzen des Hauptbetriebes zugerechnet werden - bis 30.000 Euro Umsatz braucht man für Umsätze draußen keine Registrierkassa.

"Die Presse" schreibt indes, dass eine generelle Anhebung der Freigrenze, ab der elektronische Registrierkassen verpflichtend zum Einsatz kommen müssen, von derzeit 15.000 auf 30.000 Euro Jahresumsatz in den letzten Verhandlungen nicht mehr Thema war.