Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in Sachen geschlossene Fonds des deutschen Emissionshauses MPC erneut einen rechtlichen Sieg gegen die Hypo Steiermark errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz verurteilte die Hypo zu Schadenersatz wegen Falschberatung bezüglich der sogenannten Weichkosten der MPC-Fonds.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die ordentliche Revision wurde zugelassen. "Wir werden das Urteil detailliert prüfen und dann entscheiden, ob wir in Berufung gehen", sagte Hypo-Steiermark-Sprecher Markus Schrangl am Montag auf APA-Anfrage.
Somit könnte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) damit befassen, inwieweit Vermittlerbanken Anleger über Fondskosten aufklären müssen.
Hohe Nebenkosten
Im konkreten Musterprozess des VKI ging es um ein Lehrerehepaar, das zwischen 2004 und 2005 drei MPC-Fonds bei der Hypo gekauft hatte. Wären die Hypo-Kunden über die hohen Weichkosten - zwischen 17 und 34 Prozent vom jeweiligen Kommanditkapital inklusive Ausgabeaufschlag (Agio) von fünf Prozent - aufgeklärt worden, hätten sie die Fonds nicht gekauft, so ihre Argumentation vor Gericht. Gerade beim Start der Fonds sei viel Geld für "Dienstleistungen" in verschiedene MPC-Tochterfirmen geflossen und nicht in die Anschaffung der Werte (etwa Immobilien oder Schiffe), so der VKI.
Das OLG Graz teilte die Rechtsansicht des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Anleger bei Weichkosten von mehr als 15 Prozent generell darüber informiert werden müssen, so der VKI am Montag in einer Aussendung. Der Hypo-Berater habe zwar über das fünfprozentige Agio Bescheid gewusst, nicht aber über andere Weichkosten, über die er hätte aufklären müssen. Den Kapitalmarktprospekt habe er nie gesehen. Das widerspricht laut Gericht der "durchschnittlichen Sorgfaltspflicht eines Anlageberaters".
Die Lehrer bekamen Schadenersatz zugesprochen, ein Mitverschulden der Anleger verneinte das Gericht.
Der VKI führt gegen die Hypo Steiermark auch drei Sammelklagen am Wiener Handelsgericht (HG) und weiters ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Hamburg. Dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den MPC-Konzern und deren Verantwortliche haben sich über den VKI mehr als 3.000 Anleger angeschlossen. Der Gesamtschaden liegt den Konsumentenschützern zufolge bei 170 Mio. Euro.