Der Rahmen war im Herbst 2015 im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen vereinbart worden. Am 1. Juli tritt das vom Fachverband der Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie (FMMGI) und den Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp vereinbarte Zeitkontenmodell in Kraft.

Das Modell ist vorläufig bis 30. Juni 2019 befristet, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung der Sozialpartner am Mittwoch. Für die Anwendung des neuen Modells im Unternehmen ist eine Betriebsvereinbarung, also eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, notwendig. In Betrieben ohne Betriebsrat könne das Zeitkontenmodell durch Vereinbarung mit der PRO-GE angewendet werden, so die Gewerkschaft.

Verteilung der Arbeitszeiten

Die Kernpunkte betreffen die Verteilung der Arbeitszeit: Innerhalb eines Rahmens kann die Normalarbeitszeit in einem bestimmten Durchrechnungszeitraum (bis zu 52 Wochen) flexibel so verteilt werden, dass sie im Durchschnitt 38,5 Stunden pro Woche nicht überschreitet. Die Grenzen der Normalarbeitszeit mit 9 Stunden pro Tag und 45 Stunden pro Woche bleiben gewahrt. Zusätzliche Arbeit muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Arbeitswoche angekündigt werden. Arbeitnehmer können Zeitguthaben über mehrere Jahre ansammeln. Ebenso wurde eine entsprechende Regelung für die Schichtarbeit getroffen.

Fachverbandsobmann Christian Knill sieht in der Einigung ein Beispiel gelebter Sozialpartnerschaft. Durch das Zeitkontenmodell könnten die Betriebe besser als bisher auf Auftragsschwankungen und Auftragsspitzen reagieren.

PRO-GE-Vorsitzender Rainer Wimmer verweist auf die Vorteile für die Beschäftigten, ihre Arbeitszeit individuell mitzugestalten. Außerdem sei auch ein Anspruch auf Altersteilzeit vereinbart, der gewährleiste, dass Zeitguthaben im Rahmen der Altersteilzeit verbraucht werden können, betont der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Alois Bachmaier.