Buchungsportale wie Booking.com verbieten heimischen Hoteliers bisher, auf der eigenen Website billigere Angebote zu schnüren und drücken ihnen Bestpreisklauseln auf. Damit soll Ende des Jahres Schluss sein, Hotels sollen ihre Preise ohne Einschränkungen selbst gestalten können. Novellen für das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie das Preisauszeichnungsgesetz gingen heute in Begutachtung.
Ende des Jahres soll das Gesetz in Kraft treten, in Deutschland wurde die Bestpreisklausel bereits verboten.
Rechtliche Ungleichstellung
Mehr als die Hälfte der Hotelbuchungen erfolgt bereits online, Buchungsplattformen haben sich dabei zu wichtigen Partnern der Hotellerie entwickelt. Hoteliers zahlen dafür Provisionen, laut Hoteliersverband fließen pro Jahr über 200 Mio. Euro an Vermittlungsgebühren an Booking.com und Co. Dazu kommen Bedingungen für die Auflistung auf dem Buchungsportal sowie die Zusicherung des letzten verfügbaren Zimmers. Die aktuelle Rechtslage würde Plattformbetreibern mehr Rechte einräumen, als den Hoteliers selbst, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP).
"Hoteliers dürfen ihre Zimmer zwar auf anderen Plattformen oder am Telefon billiger anbieten. Auf der eigenen Homepage ist es ihnen aber untersagt. Das ist eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und bedeutet in der Praxis eine Schieflage zugunsten von Buchungsplattformen", erklärte Mitterlehner per Aussendung.
Lob erntet er dafür von der Wirtschaftskammer: "Endlich ist es wieder möglich, dass der Unternehmer in seiner Autonomie frei entscheiden darf, zu welchem Preis er sein Angebot am Markt und im speziellen auf seiner Webseite präsentiert", so Siegfried Egger, Obmann des Fachverbandes Hotellerie der WKÖ.
Auch die Österreichische Hoteliervereinigung begrüßt die Initiative: "Der Entwurf von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sichert den Hotels Fairness zu - und die brauchen wir, um Arbeitsplätze schaffen und den Standort weiterentwickeln zu können", so der ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.